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Luftwaffen-Übungsplatz: Verteidigungspolitiker zweifeln an Bombodrom-Plänen

Der Bundestagsausschuss nimmt das neue Nutzungskonzept dür die deutschen Luftwaffen-Übungsplätze kontrovers auf. Abgeordnete wollen nun zunächst Gerichtsurteile abwarten.

Wittstock/Berlin - Das neue Nutzungskonzept für die deutschen Luftwaffen- Übungsplätze hat im Verteidigungsausschuss des Bundestages Kontroversen ausgelöst. Bereits im Vorfeld hatte das Papier Aufsehen in Brandenburg erregt, weil die Luftwaffe – wie berichtet – das Bombodrom bei Wittstock (Ostprignitz- Ruppin) als zentralen Luft-Boden-Schießplatz für sich und die Nato-Partner in Westeuropa etablieren will. Zudem sollen auf dem 12 000 Hektar großen Areal in der Kyritz-Ruppiner Heide spätestens ab 2017 komplexe Szenarien im Zusammenspiel von Bodentruppen und Kampfflugzeugen trainiert werden.

Diese Pläne seien gestern bei der Vorstellung des Konzepts im Ausschuss von Vertretern des Ministeriums und der Luftwaffe bestätigt worden, sagte der verteidigungspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Winfried Nachtwei. „Mit dem Konzept wird der Startschuss gegeben für eine Verlagerung von Übungseinsätzen vom Ausland ins Inland. Alles würde sich auf Wittstock konzentrieren.“ Zwar unterstütze die Große Koalition aus SPD und Union weiter die Pläne für das Bombodrom, allerdings seien Zweifel an der Durchsetzbarkeit laut geworden.

Der zuständige Berichterstatter der SPD-Fraktion für den Verteidigungsausschuss, Rolf Kramer, sagte, es sei fraglich, ob die im Konzept genannte Zahl von 2300 Übungseinsätzen in Deutschland, darunter 1700 in Wittstock, überhaupt notwendig sind. 2007 habe es in ganz Deutschland lediglich 432 Übungsflüge gegeben, im Ausland 1651. Diese Diskrepanz werde im Ausschuss weiter eine Rolle spielen. Mit Blick auf einen Parteitagsbeschluss der SPD vom Herbst 2007 gegen eine militärische Nutzung des Bombodroms sagte Kramer: „In der Fraktion gibt es dazu im Augenblick keine Festlegung.“ Gegner des Bombodroms hatten der SPD Unglaubwürdigkeit vorgeworfen, weil sie sich nicht an die eigenen Beschlüsse halte. Kramer betonte, aus Sicht der SPD-Abgeordneten im Verteidigungsausschuss sollten die Belastungen für die Bevölkerungen gleichmäßig auf die vorhandenen Luft-Boden-Schießplätze in Wittstock und den kleineren Standorten in Siegenburg (Bayern) und Nordhorn (Niedersachsen) verteilt werden.

Erst in der vergangenen Woche hatte der Petitionsausschuss nach massiven Protesten einen Beschluss, der das Bombodrom als „sinnvoll“ erachtet, verschoben. Mit dem neuen Nutzungskonzept lägen neue Fakten vor, die bislang nicht berücksichtigt worden seien, hieß es.

Mehrere Bürgerinitiativen und die Länder Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern befürchten verheerende Auswirkungen auf die in der Region florierende Tourismusbranche, sollten die Tiefflüge über dem Schießplatz Wahrheit werden. Dies ist bislang mit Klagen verhindert worden. Im Sommer 2007 hatte das Verwaltungsgericht Potsdam eine Betriebserlaubnis für das Bombodrom kassiert, mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg über die Revision der Bundeswehr wird für Mitte 2009 gerechnet.

Ob die Luftwaffen dann auf das Bombodrom verzichtet, scheint jedoch weiter fraglich. „Im Augenblick bleibt nichts weiter übrig, als abzuwarten, wie die Gerichte entscheiden“, erklärte Kramer. „Ich gehe davon aus, dass bis zum Bundesverwaltungsgericht durchgeklagt wird.“ Ausschussmitglieder der Union waren gestern zu einer Stellungnahme nicht zu erreichen.

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