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Brandenburg: Männer haben’s jetzt leichter

Potsdam. Keine Blutprobe mehr nötig, die Vaterschaft kann jetzt schneller erkannt werden.

Potsdam. Keine Blutprobe mehr nötig, die Vaterschaft kann jetzt schneller erkannt werden. Das biotechnische Unternehmen Biotix GmbH aus Potsdam bietet die Methode an. Das Zauberwort heißt DNA-Analyse. Eine Haar- oder Speichelprobe des Kindes genügt und dann kann Biotix den genetischen Vergleich anstellen. „In achtzig Prozent der Anfragen können die Zweifel an der Vaterschaft aus dem Weg geräumt werden", so der Geschäftsführer der Biotix GmbH, Thomas Krahn. Die übrigen Männer könnten dann beruhigt vor Gericht ziehen.

Für den privaten Vaterschaftstest sprechen seine geringen Kosten. 650 Euro muss der zweifelnde Vater für das Gutachten bei der Biotix GmbH berappen. Ein Test, den die Gerichtsmedizin mit Blutproben durchführt, ist doppelt so teuer. Die Biotix GmbH wirbt damit, dass ihre Gutachten seit Anfang diesen Jahres auch bei einem Streit vor Gericht anerkannt werden. Das Unternehmen beruft sich dabei auf die „Richtlinien für die Erstattung von Vaterschaftsgutachten". Diese wurden 2002 von der Bundesärztekammer erlassen. Sie erlauben, die Vaterschaft auch mit Speichelproben zu testen. Die Gerichtsmedizin arbeitet fast ausschließlich mit Blutproben. Außerdem regeln die Richtlinien die Voraussetzungen, unter denen ein Gutachten anerkannt werden kann. So müssen beispielsweise alle Beteiligten dem Test zustimmen und sich beim Gutachter ausweisen. Der unabhängige Sachverständige muss auf dem Gebiet der Abstammungsgutachten erfahren sein. Sind die Kriterien erfüllt, müsste ein privater Test anerkannt werden. Anders als viele Anbieter, die ihre Vaterschaftstests im Internet anpreisen, handele es sich bei dem Biotix- Verfahren nicht um einen heimlichen Test, der hinter dem Rücken der Beteiligten stattfindet, versichert Thomas Krahn.

Die private Methode ist bei Datenschützern und Juristen trotzdem umstritten. Ein Richter könne nicht blind darauf vertrauen, dass der Test einwandfrei vollzogen wurde, ist aus Berliner Justizkreisen zu hören. Die An- oder Aberkennung der Vaterschaft habe für das betroffene Kind so erhebliche Folgen, dass ein Richter das Gutachten nicht in private Hände geben dürfe. Deshalb erlaube die Mehrzahl der Berliner Familienrichter privat beauftragte Tests in einem gerichtlichen Vaterschaftsstreit nicht. Mandy Schielke

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