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Brandenburg: Mann sah tatenlos zu: "Sie sagte nur, sie wolle nicht mehr"

Ein 42 Jahre alter Mann aus Templin muss für fünf Jahre ins Gefängnis, weil er seine Ehefrau ohne Hilfe in der eigenen Wohnung sterben ließ. "So etwas darf in einer zivilisierten Welt einfach nicht passieren", waren sich Staatsanwalt Torsten Sauermann und der Vorsitzende Richter Gert Wegner am Dienstag im Neuruppiner Landgericht einig.

Ein 42 Jahre alter Mann aus Templin muss für fünf Jahre ins Gefängnis, weil er seine Ehefrau ohne Hilfe in der eigenen Wohnung sterben ließ. "So etwas darf in einer zivilisierten Welt einfach nicht passieren", waren sich Staatsanwalt Torsten Sauermann und der Vorsitzende Richter Gert Wegner am Dienstag im Neuruppiner Landgericht einig.

Wegner sprach zudem von einem "erschreckend grausamen Anblick". Die 43 Jahre alte alkoholkranke Frau war wochenlang bettlägerig gewesen und schließlich im Februar in ihren eigenen Exkrementen tot auf der Wohnzimmercouch gefunden worden. Unmittelbare Todesursache war ein extrem großes Geschwür. Der gelernte Fernmeldebauer hatte die Tatsache, dass er keinen Arzt rief, damit zu entschuldigen versucht, dass die Frau keine Krankenversicherung hatte. Sie sei "regelrecht verfault", meinte das Gericht. "Das Drama begann 1997", resümierte Wegner. Die Frau war arbeitslos geworden, hatte eine Abfindung von 48 000 Mark erhalten und "sich dann hängen lassen", immer mehr Alkohol getrunken. Dem Verurteilten blieb seine eigene Arbeit, daneben aber auch immer mehr Hausarbeit. Zwei der drei Kinder hatten sich längst zurückgezogen. Ein Sohn schaltete sich 1998, als der Vater wegen einer Operation in der Klinik war, letztmals ein. Er brachte seine Mutter in eine Klinik, wo sie auf Entzug gesetzt werden sollte - aber sie lehnte nach wenigen Tagen ab.

Danach sei sie immer instabiler geworden, bestätigte der Mann vor Gericht: Ab Mitte Januar stand sie nicht mehr auf, verweigerte die Annahme von Essen. "Sie sagte nur, sie wolle nicht mehr", erklärt der Verurteilte im Schlusswort. Der Angeklagte - selbst alkoholkrank - sei überfordert gewesen, meinte ein Gutachter. Dem folgt auch das Gericht, obwohl der Mann noch im Februar Geld für sein Auto auftrieb, das vom Autohaus gepfändet worden war. Seinen Wagen habe er gerettet, seine Frau nicht, stellte Staatsanwalt Sauermann fest.

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