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Brandenburg: Mauerprozeß: Bewährungsstrafe für DDR-Grenzpolizisten

Mehr als 45 Jahre nach der Tat sind zwei frühere DDR-Grenzpolizisten in Potsdam wegen Totschlags zu Jugendstrafen von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Kammer des Landgerichts sah es als erwiesen an, dass die damals 18 und 20 Jahre alten Angeklagten am 29.

Mehr als 45 Jahre nach der Tat sind zwei frühere DDR-Grenzpolizisten in Potsdam wegen Totschlags zu Jugendstrafen von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Kammer des Landgerichts sah es als erwiesen an, dass die damals 18 und 20 Jahre alten Angeklagten am 29. Januar 1955 im Grenzgebiet Großziethen im Süden Berlins einen 69-jährigen DDR-Flüchtling durch Schüsse töteten. "Beide wollten nicht töten. Sie nahmen den Tod jedoch billigend in Kauf", sagte der Vorsitzende Richter am Montag.

Das Opfer war nach Aufzeichnungen von Ärzten an einem Lungendurchschuss aus etwa sechs Metern Entfernung gestorben. Die Anklage gegen die heute über 60 Jahre alten früheren Grenzer beruhte vor allem auf einem Dienstbericht des älteren Beschuldigten. Demnach hatten beide Warnschüsse abgegeben. Nach Überzeugung der Jugendkammer - sie war wegen des Alters der Angeklagten zur Tatzeit zuständig - forderte der Ältere schließlich seinen Kollegen zum "Zielschuss" auf. Dieses Vorgehen war laut Vorsitzendem Richter auch von damaligen Bestimmungen nicht gedeckt.

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