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Brandenburg: Minister fordert Verlegung von Schmökel ins Gefängnis

Vor einem Jahr hielt er nach seiner Flucht aus dem brandenburgischen Maßregelvollzug ganz Deutschland in Atem: Frank Schmökel, mehrfach wegen schwerer Verbrechen verurteilt, stach am 25. Oktober 2000 während eines Ausgangs einen Bewacher nieder und erschlug wenige Tage später bei Strausberg einen 60-jährigen Renter, um dessen Auto zu benutzen.

Von Sandra Dassler

Vor einem Jahr hielt er nach seiner Flucht aus dem brandenburgischen Maßregelvollzug ganz Deutschland in Atem: Frank Schmökel, mehrfach wegen schwerer Verbrechen verurteilt, stach am 25. Oktober 2000 während eines Ausgangs einen Bewacher nieder und erschlug wenige Tage später bei Strausberg einen 60-jährigen Renter, um dessen Auto zu benutzen. Hunderte Polizisten suchten den heute 39-jährigen Triebtäter in Brandenburg und Sachsen. Dort ging die Angst um. Viele Eltern ließen ihre Kinder nicht mehr auf die Spielplätze, Pilzesammler wappneten sich mit Reizgas. Am 7.November wurde Frank Schmökel in der Nähe von Bautzen festgenommen.

Zwölf Monate nach der spektakulären Flucht gibt es noch immer keine Anklage gegen den mutmaßlichen Mörder. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) sagte gestern, man bemühe sich, noch in diesem Jahr Anklage zu erheben, dies hänge aber von der termingerechten Spurenauswertung des Landeskriminalamtes ab.

Das Landgericht in Frankfurt (Oder) hatte im April beschlossen, dass Schmökel die wegen eines früheren Gewaltverbrechens verhängte mehrjährige Gefängnisstrafe antreten müsse, weil er nicht therapiefähig und der Maßregelvollzug daher nicht gerechtfertigt sei. Das Oberlandesgericht machte die Entscheidung später jedoch wieder rückgängig.

Für Brandenburgs Sozialminister Alwin Ziel (SPD) ist das ein unzumutbarer Zustand. Seiner Ansicht nach gehört Schmökel ins Gefängnis, wei "an erster Stelle der Schutz der Bevölkerung steht". Ziel fordert eine entsprechende Gesetzesänderung, die auch von Justizminister Kurt Schelter (CDU) unterstützt wird. Wer Straftaten begeht, wird in der Regel zu einer Geld- oder Gefängnisstrafe verurteilt. Das gilt allerdings nicht für Straftäter, die ein psychiatrischer Gutachter bei Gericht als vermindert schuldfähig oder schuldunfähig einschätzt und bei denen zu erwarten ist, dass sie weitere Straftaten begehen. Sie kommen in den Maßregelvollzug. Über die Einweisung entscheidet ein Gericht, das jedoch an den Rechtsgrundsatz gebunden ist, wonach die Therapie - bis auf ganz wenige Ausnahmefälle - vor der Strafe vollzogen werden muss.

sollen die geschlossenen Kliniken die Verurteilten sicher verwahren.

Heute wird Minister Ziel im Landtag über das neue brandenburgische Psychisch-Kranken-Gesetz sprechen. Es soll sichern, dass bei Lockerung für Maßregelvollzugspatienten, die von Gerichten eingewiesen wurden, künftig die Staatsanwaltschaften oder externe Gutachter mitreden dürfen.

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