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Brandenburg: Mord von Potzlow wieder vor Gericht

Der Bundesgerichtshof verschärft die Schuldsprüche für die Täter Jugendkammer in Neuruppin muss zum Teil neu entscheiden

Potzlow – Im Verfahren um den grausigen Mord an dem Jugendlichen Marinus Schöberl in Potzlow steht einem der drei Täter eine deutlich höhere Strafe bevor, einem anderen droht Sicherungsverwahrung. Der Bundesgerichtshof in Leipzig hob gestern Teile des Urteils auf, das die Jugendkammer des Landgerichts Neuruppin im Oktober 2003 verkündet hatte. Die Kammer hatte den Angeklagten Sebastian F. zu zwei Jahren Haft verurteilt, ihn vom Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordes freigesprochen und aus dem Gefängnis entlassen – obwohl der hünenhafte Rechtsextremist den schmächtigen Schöberl in der Nacht zum 13. Juli 2002 massiv geprügelt hatte und beim tödlichen „Bordsteinkick“ des Mittäters Marcel S. daneben stand. Der Bundesgerichtshof verwarf den Freispruch für Sebastian F., wertete seinen Tatbeitrag aber nicht als Mord, sondern als gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge. Das Landgericht Neuruppin hatte F. nur gefährliche Körperverletzung und Nötigung bescheinigt.

Die Jugendkammer habe das „außergewöhnlich grauenvolle Tatgeschehen“ im Falle des Angeklagten Sebastian F. falsch beurteilt, sagte der Vorsitzende Richter des 5. Strafsenats, Clemens Basdorf. Jetzt muss eine andere Kammer in Neuruppin eine angemessene Strafe für F. finden.

Sebastian F. und die Brüder Marcel und Marco S. hatten Marinus Schöberl stundenlang gequält. In einem ehemaligen Schweinestall musste das Opfer in die Kante eines Betontrogs beißen, dann sprang der Skinhead Marcel S. mit seinen Stiefeln in Schöberls Genick. Der 16-Jährige überlebte die Tortur nicht. Anschließend verscharrte das Trio die Leiche in einer ausgetrockneten Jauchegrube. Erst im November 2002 wurde der Tote entdeckt. Der Prozess dauerte fünf Monate. Die Jugendkammer verurteilte Marcel S. wegen Mordes zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe, Marco S. erhielt wegen versuchten Mordes und weiterer Delikte 15 Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin forderte, alle drei Angeklagten wegen Mordes zu verurteilen.

Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im Fall Marcel S. – auch wenn es, wie Basdorf sagte, „sehr milde“ ist. Die Schuld von Marco S. bewertet der BGH allerdings härter als die Neuruppiner Kammer. Das Strafmaß von 15 Jahren bleibt, doch muss das Neuruppiner Gericht entscheiden, ob Marco S. wegen seiner Alkoholprobleme in eine Entziehungsanstalt gehört. Außerdem soll eine Sicherungsverwahrung des notorisch straffälligen Skinheads geprüft werden.

FrankJansen

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