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Brandenburg: Mordanklage nach 19 Jahren

DNA-Spuren überführten bereits verurteilten Täter

Potsdam Rund 19 Jahre nach dem Mord an der 17 Jahre alten Ann-Christin hat die Potsdamer Justiz jetzt Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erhoben. Der 44-Jährige wurde bereits 1994 wegen Mordes und sexueller Nötigung an zwei 15 und 16 Jahre alten Schülerinnen aus Berlin zu lebenslänglich verurteilt.

Die Schülerin war ihrem Mörder am Abend des 11. August 1986 begegnet. Bei Kleinmachnow zerrte der Täter sie vom Fahrrad, schleppte sie zu einem Müllberg bei Neubeeren, wo man später ihre Kleider fand, und vergewaltigte sie. Dann erdrosselte er die Jugendliche mit einem Strick und fuhr mit der Leiche in seinem Trabi zu einer zweiten Müllkippe bei Großbeuthen. Dort wurde die Ermordete tags darauf gefunden. Zu der Tat äußere sich der Mann nicht, sagte der Sprecher der Potsdamer Staatsanwaltschaft, Ralf Roggenbuck. Auf die Spur kam die Kripo dem Mann 2003 bei der Aufarbeitung alter Fälle: Auf der Kleidung des Opfers hatte man damals Spermaspuren sichergestellt. Sie konnten jetzt durch die verbesserte DNA-Analysetechnik dem Verdächtigen zugeordnet werden. Ungewöhnlich an dem Fall sei, dass der Mann nach DDR-Strafrecht verurteilt wird: Wenn ein Gesetz vor einer Gerichtsentscheidung geändert werde, müsse nach dem milderen Gesetz geurteilt werden, sagte Roggenbuck. Das DDR-Recht habe für die Tat eine Strafe zwischen zehn Jahren und lebenslänglich vorgesehen, das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik sehe dagegen nur lebenslänglich vor. weso

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