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Nach Busunfall am Schönefelder Kreuz: Autofahrerin wegen fahrlässiger Tötung in 14 Fällen angeklagt

Nach dem tragischen Unfall eines polnischen Reisebusses bei Berlin hat die Staatsanwaltschaft Potsdam schwere Anklage gegen eine 37-jährige Berlinerin erhoben. Mit deren Auto war der Bus vor knapp vier Monaten kollidiert.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat Anklage wegen des schweren Busunglücks vom Schönefelder Kreuz erhoben. Nachdem am 26. September 2010 ein polnischer Reisebus gegen einen Brückenpfeiler geprallt war und 14 Insassen starben, muss sich nun eine 37-jährige Berlinerin wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht Potsdam verantworten. Das bestätigte der Sprecher der Potsdamer Staatsanwaltschaft, Ralf Roggenbuck. Der polnische Reisebus war an jenem Sonntag auf der Autobahn am Schönefelder Kreuz mit einem roten Mercedes kollidiert, den die angeklagte Berlinerin steuerte. Der Bus prallte bei einem Ausweichmanöver gegen den Brückenpfeiler. Bei dem Unfall waren 38 Menschen verletzt worden, die in Kliniken in Brandenburg, Berlin und Sachsen zum Teil über Wochen behandelt worden sind.

Die Fahrerin des Unfallautos ist Polizistin, in dem Unfall-Mercedes saßen zwei Bekannte der Frau, die ebenfalls verletzt worden sind. Die 37-jährige Angeklagte hat bei der Auffahrt auf die Autobahn in Richtung Franfurt an der Oder die Kontrolle über das Auto verloren. Der Mercedes schlitterte von der linken Auffahrspur in wenigen Sekunden auf die rechte Spur der Autobahn und stieß dort an den geradeaus fahrenden Bus.

Nach Tagesspiegel-Informationen geht das bei Unfällen übliche Dekra-Gutachten allerdings davon aus, dass die Frau auf der Zufahrt nur rund 40 Kilometer pro Stunde gefahren ist. Dies ist kein Verstoß gegen Straßenverkehrbestimmungen. Die Frau soll beim Eintreffen auf der Autobahn jedoch stark beschleunigt haben, wodurch bei feuchtem Wetter die Hinterreifen des Mercedes durchdrehten, das Heck des Wagens ausbrach und das Auto ins Schleudern geriet.

Die Anklage bezieht sich folglich auf das Beschleunigen bei kritischen Fahrbahnverhältnissen. Bei einer Verurteilung drohen der Berlinerin bis zu fünf Jahre Haft, jedoch ist auch eine Geldstrafe möglich. Aus Justizkreisen heißt es, es handele sich „um einen minderschweren Fall von fahrlässiger Tötung“. Von Raserei des Mercedes’ – wie in der Öffentlichkeit zunächst spekuliert worden war – könne keine Rede sein, sagten Verkehrsexperten. „Erhebliche Fahrfehler“ hätten die Ermittler nicht nachweisen können.

Das Busunglück hatte in Polen und Deutschland große Bestürzung ausgelöst. In dem Reisebus saßen Mitarbeiter des Forstamtes aus Zlocieniec im polnischen Westpommern, deren Familien und zwei Busfahrer. Sie waren auf dem Rückweg aus dem Urlaub in Spanien.

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