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Brandenburg: Nach kurzer Ehe stach der Mann zu

22-jähriger Türke wegen Totschlags zu sieben Jahren Haft verurteilt

Der 22-jährige Türke sprach von einer Art „Unfall“. Seine Ehefrau sei ihm im Streit ins Messer gelaufen, sagte Selahattin E. Diese Version aber hielten die Richter für höchst unwahrscheinlich. Sie waren nach zweimonatigem Prozess davon überzeugt, dass der Angeklagte seine Ehefrau Melek E. (35) mit dem Messer attackiert hatte.

„Er stach es ihr dicht neben dem Bauchnabel in den Leib“, hieß es gestern im Urteil. Gegen Selahattin E. wurde wegen Totschlags eine Haftstrafe von sieben Jahren verhängt. Melek E. hatte ihren Mann in einem Café kennen gelernt. Da war sie bereits von ihrem ersten Ehemann geschieden. Es mag sein, dass es dem jungen Türken bei der Partnerschaft zunächst um ein Bleiberecht ging, sagte der Richter. Nach der Heirat aber hätten sich tiefere Gefühle eingestellt – doch längere Zeiten von Harmonie nicht. In dem Auf und Ab der Beziehung sei es mehrfach zu Szenen gekommen, in denen Selahattin E. seine körperliche Überlegenheit ausgenutzt habe. Eifersucht sei im Spiel gewesen. Dabei habe der Angeklagte gewusst, dass seine türkische Ehefrau eine moderne Frau war, die mitten im Leben stand.

Dann der 29. November: Erst saßen die Eheleute friedlich in einer Gaststätte. Doch zu Hause in der Selchower Straße in Neukölln gab es wieder Streit: Es ging um eine Trennung. „Wer sie forciert hat, wissen wir nicht“, hieß es im Urteil. Es sei möglich, dass die Frau nach vier Monaten Ehe einen Schlussstrich ziehen wollte. Melek E. warf mit einem Glas. Kurz darauf aber kam es zu dem tödlichen Stich. Nach der Tat war der Mann entsetzt. Er alarmierte die Feuerwehr. Als ihm die nicht schnell genug war, trug er seine Frau auf die Straße. Wimmernd hielt er sie im Arm, hielt ein Auto an, ließ sich und die Verletzte in ein Krankenhaus fahren. Für seine Frau kam jede Hilfe zu spät. Eine verminderte Schuldfähigkeit lag bei Selahattin E. nicht vor. Das Gericht ging aber davon aus, dass er „nicht mit direktem Tötungsvorsatz“ handelte. Dies wirkte sich strafmildernd aus. Zudem war der Angeklagte bislang nicht vorbestraft, und die Tat geschah in einem „Streit mit Erregung“. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von neun Jahren gefordert.

Kerstin Gehrke

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