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Neonazi-Aufmarsch in Halbe: Rechte legen Beschwerde ein

Die juristische Auseinandersetzung um den geplanten Neonazi-Aufmarsch am Samstag in Halbe geht in die nächste Instanz. Neonazis beschwerten sich vor Gericht darüber, dass sie nicht zum Waldfriedhof marschieren dürften.

Berlin - Beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) ist eine Beschwerde von Neonazis gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) eingegangen, wie Gerichtssprecher Joachim Buchheister sagte. Wann der zuständige Senat eine Entscheidung treffe, sei noch offen. Zunächst hätten die Beschwerdeführer Gelegenheit zur Begründung. Zudem könne die Gegenseite Stellung nehmen.

Das Verwaltungsgericht hatte in der vergangenen Woche Auflagen des Polizeipräsidiums Frankfurt bestätigt, wonach die Rechtsextremisten um die Neonazis Lars Jakobs und Christian Worch nicht wie geplant zum größten deutschen Soldatenfriedhof vordringen dürfen. Die rechten Demonstranten dürften sich lediglich auf dem Bahnhofsvorplatz von Halbe versammeln. Der Waldfriedhof ist Deutschlands größter Soldatenfriedhof. Dort fanden mehr als 23.000 Tote ihre letzte Ruhe. Seit einigen Jahren versammeln sich dort am Vortag des Volkstrauertages Neonazis zum "Heldengedenken". Sie haben für 20 Jahre im Voraus entsprechende Kundgebungen angemeldet.

Um gegen die Nazi-Aufmärsche vorzugehen, hat jedoch auch das landesweite Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit auf 20 Jahre im Voraus dort Demonstrationen angemeldet. Das Polizeipräsidium hat in diesem Jahr den Gegendemonstranten den Vorrang eingeräumt. Sie dürfen nach derzeitigem Stand auf dem Gelände zwischen Lindenstraße und Friedhof den "Tag der Demokraten" veranstalten. Diese Entscheidung ist aus Sicht der Verwaltungsrichter nicht zu beanstanden. (tso/ddp)

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