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Brandenburg: Neues Gesetz zum Denkmalschutz, damit die Kirche im Dorf bleibt

Die Novelle öffnet Fördertöpfe und zwingt Behörden zu schnelleren Entscheidungen

Potsdam. Gute Nachricht für Investoren in Brandenburg: In diesem Jahr sollen bürokratische Hürden beim Denkmalschutz abgebaut werden. Nachdem kürzlich bereits eine neue Bauordnung mit vielen Erleichterungen für Bauherren in Kraft trat, soll jetzt auch das Denkmalschutzgesetz modernisiert werden. Die geplante Novelle sei weitgehend fertig, bestätigte Wissenschaftsministerin Johanna Wanka (CDU). Sie wies damit auch in Koalitionskreisen gewachsene Zweifel zurück, dass das umstrittene und mehrfach vertagte Gesetzesvorhaben – eines der letzten der großen Koalition – nicht mehr rechtzeitig vor der Landtagswahl verabschiedet werden könne. Sie rechne damit, dass der Gesetzentwurf Ende Januar vom Kabinett beschlossen werde könne. Mit dem Gesetz würden die Interessen von Denkmal-Eigentümern und Bauherren stärker als bisher berücksichtigt, betonte Wanka. Vor allem der CDU war das Denkmalschutzgesetz als „Investitionsbremse“ ein Dorn im Auge.

Künftig sollen die Genehmigungsverfahren beschleunigt werden: So werden die Denkmalbehörden nur noch einen Monat Zeit haben – bisher waren es drei Monate – um ihre Stellungnahmen zu Projekten abzugeben. Mit dem Gesetz soll erstmals in Brandenburg der lange geforderte „Denkmalfonds“ aufgelegt werden, um unzumutbare Belastungen von Investoren zu mildern. Die Grenzen würden im Gesetz definiert, so Wanka. Allerdings gibt es offenbar noch Differenzen, aus welchen Töpfen und in welcher Höhe dieser Fonds gefüllt werden soll. Eine Größenordnung von zehn Millionen Euro und mehr, von der früher die Rede war, ist laut Wanka angesichts der angespannten Haushaltslage Brandenburgs unrealistisch.

Brandenburg ist bei der Landesdenkmalförderung Schlusslicht in Ostdeutschland, was Landeskonservator Detlef Karg seit langem beklagt. Investoren, die außerhalb von historischen Stadtkernen investieren – dort gibt es Programme des Bauministeriums – haben praktisch keine Chance auf öffentliche Fördermittel. Dabei gibt es im Land rund 40000 Denkmale, von denen zwischen 20 und 40 Prozent als gefährdet gelten. Tatsächlich schreitet der Verfall vieler Denkmale wie Dorfkirchen und Herrenhäuser weiter voran. Hinzu kommt, dass erst rund 10000 Denkmale in den offiziellen Listen eingetragen sind. Um diesen Stau abzubauen, soll im Zuge der Novelle auch das Eintragungsverfahren vereinfacht werden. Danach können die Denkmalbehörden die Listen in eigener Regie vervollständigen, was bisher nicht möglich war.

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