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XY-Bande

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Neuruppin: Gericht bestätigt Haftstrafen für XY-Bande

Vier Köpfe der XY-Bande müssen für acht bis zwölf Jahre hinter Gitter. Durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Urteil des Landgerichts Neuruppin rechtskräftig.

Nach 17 Monaten Prozessdauer waren die Haupttäter - unter ihnen den mutmaßlichen Kopf der Bande, Olaf K. - im September 2006 unter anderem wegen bandenmäßigen Drogenhandels zu Haftstrafen zwischen acht und zwölf Jahren verurteilt worden. Das Verfahren gegen die XY-Bande gilt als einer der größten Prozesse gegen die organisierte Kriminalität in Ostdeutschland.

Zwei weitere Männer erhielten damals Haftstrafen von drei und sechs Jahren. Einer wurde freigesprochen, wogegen die Neuruppiner Staatsanwaltschaft Revision einlegte. Dieser gaben die Leipziger Richter jedoch nicht statt. Das von der Staatsanwaltschaft beanstandete Urteil gegen ein weiteres mutmaßliches Mitglied der Bande muss allerdings neu verhandelt werden.

Die Mitglieder der XY-Bande hatten über Jahre in Neuruppin im großen Stil mit Kokain gehandelt, bevor die Gruppierung 2004 ausgehoben wurde. Sie sollen auch Verbindungen in die Politik sowie zu Verwaltung und Polizei gehabt haben. Zeitweise wurde in dem Fall gegen über 100 Personen ermittelt. Fahnder gaben der Gruppe den Namen XY-Bande, weil ihre Mitglieder auf den Nummernschildern ihrer Nobelkarossen nach dem Ortskennzeichen die Buchstabenfolge XY führten. (rope/ddp)

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