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Brandenburg: Nicht mit uns

Boykott im Süden des Landes: In den 15 Gemeinden des Amtes Neuhausen bei Cottbus durfte nur der Kreistag gewählt werden

Neuhausen. Der ahnungslose Besucher der Gemeinden zwischen Gallinchen, Komptendorf und Neuhausen zwischen Cottbus und der Talsperre Spremberg hätte gestern von den Kommunalwahlen nichts mitbekommen. Außer vielleicht vereinzelte Plakate von PDS und FDP beim Spaziergang gesehen. Sonst deutete hier nichts auf die Stimmabgabe hin. Die Menschen blieben nicht nur wegen des Regens zu Hause. „In unseren 15 Gemeinden boykottieren sie mehrheitlich die Kommunalwahl“, erklärte der Direktor des immerhin 12 000 Einwohner zählenden Amtes Neuhausen, Dieter Perko. „Maximal 15 bis 20 Prozent werden ihren Stimmzettel abgeben.“ Die Menschen regten sich über die Bürokraten einfach zu sehr auf.

Die sind natürlich Gesprächsthema vor der Dorfgaststätte im kleinen Dschiernitz, zwischen den Bundesstraßen 97 und 115. „Da haben irgendwelche Experten im Innenministerium die Landkarte hergenommen und sich eine Großgemeinde zusammengebastelt“, erzählt ein Mann um die Fünfzig. „Aber uns selbst hat man nicht gefragt, ob wir mit den Nachbarn überhaupt zusammengehen oder lieber andere Partner wollen.“ Stichworte wie „Entscheidung am grünen Tisch“ und „Politik von oben herab“ fallen in der kleinen Gruppe, die sich zum Frühschoppen-Bier verabredet hat. Obwohl sich das Wahllokal direkt vor der Theke befindet, wollen drei der vier Männer nicht abstimmen. „Da stehen ja nur die Namen für den Kreistag drauf. Unsere eigenen Leute im Dorf können wir nicht wählen“, winkt ein älterer Mann ab. Tatsächlich wurden gestern im ganzen Amt Neuhausen weder die Vertretung der neuen Großgemeinde noch die Ortsbürgermeister gewählt. Das Verfassungsgericht hatte die Stimmabgabe gestoppt, weil die im Gesetz vorgeschriebene Anhörung der Bürger vor der Gründung einer Großgemeinde versäumt worden war.

Innenministerium und Landrat geben sich gegenseitig die Schuld dafür. Der Termin für die Nachansetzung der Wahl steht noch nicht fest. Erst muss das Verfassungsgericht über die Klagen von drei Gemeinden gegen die zwangsweise Eingemeindung nach Cottbus entscheiden. Im Frühjahr wird es vielleicht soweit sein.

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