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Brandenburg: Noel Martin erhält Schadenersatz

Autoversicherer muss doch zahlen

Brandenburg (Have l). Der seit einem ausländerfeindlichen Anschlag querschnittsgelähmte Brite Noel Martin hat Anspruch auf Schadensersatzahlungen einer Autoversicherung. Das habe jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, teilte das Oberlandesgericht (OLG) am Montag mit. Damit verwarf der BGH die Revision des Versicherers gegen ein OLGUrteil. Der heute in Birmingham lebende Martin war im Juni 1996 von zwei Männern in einem gestohlenen Auto verfolgt und mit einem Feldstein attackiert worden. Daraufhin prallte der Brite mit seinem Auto gegen einen Baum.

Bei der Versicherungszahlung geht es um die Begleichung der materiellen Unfallschäden wie die behindertengerechte Ausstattung der Wohnung. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hätte die Pflichtversicherung des Autohalters nur dann nicht herangezogen werden müssen, wenn die Angreifer die Tat und ihre Folgen bewusst einkalkuliert hätten. Dies sei aber nach Ansicht des Gerichts, das die beiden Männer verurteilt hatte, nicht der Fall gewesen. dpa

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