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Brandenburg: Oberbürgermeister mit Rückfahrkarte

Minister Szymanski kann nach Arbeit in Cottbus wieder Staatssekretär werden. Er würde sonst seine Rentenansprüche verlieren – wegen einer Gesetzeslücke

Potsdam/Cottbus - Wegen heftiger Proteste hat das Kabinett gestern darauf verzichtet, die Versorgungs- und Rentenansprüche des bisherigen Infrastrukturministers Frank Szymanski (SPD) durch einen Trick zu sichern: Ursprünglich sollte der 50-jährige künftige Oberbürgermeister in Cottbus zum Staatssekretär ernannt und gleich darauf in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Dieses umstrittene Verfahren sei vom Tisch, versicherte Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) gestern nach der Kabinettssitzung. Stattdessen habe er Szymanski in einer „öffentlich-rechtlichen Erklärung“ zugesichert, dass dieser als Staatssekretär in den Landesdienst zurückkehren könne, wenn er nicht mehr als Oberbürgermeister tätig ist.

Platzeck begründete die Rückfahrkarte für Szymanski mit einer „eindeutigen Gesetzeslücke“ im Beamten- und Ministergesetz, die in anderen Ländern nicht existiert: „Für den Aufstieg ist alles geregelt. Für den Um- und Abstieg gibt es ein Loch.“ Niemand könne von Szymanski verlangen, auf seine beamtenrechtlichen Renten- und Versorgungsansprüche zu verzichten, die er sich seit 1990 als Beamter erworben habe.

Gewerkschaften, Parteien und der Steuerzahlerbund waren zuvor gegen das ursprünglich geplante Verfahren, über das der Tagesspiegel gestern berichtet hatte, Sturm gelaufen. Auch die CDU lehnte es ab. Als ihre Minister drohten, gegen die Vorlage zu stimmen, zog sie die Staatskanzlei zurück. CDU- Fraktionschef Thomas Lunacek hatte erklärt, Szymanski habe im Wissen um die Rechtslage als Oberbürgermeister kandidiert. Wenn den Brandenburger Beamten das Weihnachtsgeld gestrichen werde, könne man einem Ex-Minister nicht mit einem Trick zu einer Luxusversorgung verhelfen. Kritik war auch aus der SPD gekommen: In Zeiten von Hartz IV könne man das nicht vermitteln, sagte die Abgeordnete Esther Schröder.

Platzeck kündigte nach der Kabinettsitzung an, dass die Gesetzeslücke geschlossen werde. Bisher ist es so, dass ein Landesbeamter seine Versorgungsansprüche verliert, wenn er auf die kommunale Ebene wechselt. In anderen Ländern sei das anders, sagte Platzeck.

Szymanski hatte auf die Kritik betroffen reagiert. Er sei davon ausgegangen, dass er für die Amtszeit als Oberbürgermeister vom Landesdienst beurlaubt werde – was nach Beamtenrecht aber nicht möglich sei. „Ich bin auch Familienvater, ich möchte wie jeder meine Rentenansprüche sichern.“ Müsste er etwa wegen eines Unfalls sein Amt als Oberbürgermeister aufgeben, stünde ihm nur noch eine Rente aus der DDR-Zeit von rund 500 Euro zu.

Wenn Szymanski zum Staatssekretär ernannt und sofort in den Ruhestand versetzt worden wäre, hätten ihm Übergangsgelder in Höhe von monatlich 1200 Euro zusätzlich zum OB-Gehalt zugestanden. Der Ex-Minister hatte am Vormittag versichert, er wolle diese Gelder für soziale Zwecke in Cottbus spenden. Auch als Minister steht ihm Übergangsgeld zu. Wie er damit umgeht, ließ Szymanski gestern offen.

Es ist nicht der erste Fall dieser Art in Brandenburg: So hatte sich der Ex-Bildungs-Staatssekretär und heutige Europa-Staatssekretär Gerd Harms, als er 1998 Kultusminister in Sachsen-Anhalt wurde, vom damaligen Regierungschef Manfred Stolpe ein Rückkehrrecht sichern lassen: Er wurde als Staatssekretär nach Sachsen-Anhalt „versetzt“, dort jedoch vor seiner Ernennung zum Minister in den Ruhestand verabschiedet. 2002 machte er von der Rückkehroption in den Brandenburger Landesdienst Gebrauch.

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