zum Hauptinhalt

Öffentliche Ordnung: Disziplinarverfahren gegen Abwasser-Rebellin

Das Schulamt geht gegen eine Lehrerin vor, die sich dem Anschluss an die Kanalisation trotz gültiger Urteile widersetzt hat. Das Amt wirft der Frau vor, rechtskräftige Urteile und rechtsstaatliche Grundsätze zu missachten.

Briesensee - Der Streit um die mit Polizeigewalt durchgesetzten Zwangsanschlüsse ans Abwassernetz in Brandenburg ufert weiter aus. Jetzt drohen einer Oberschullehrerin und Ortsteilbürgermeisterin von Briesensee, die sich weigerte, ihr Grundstück ans Abwassernetz anschließen zu lassen, disziplinarische Konsequenzen. Begründung für das Verfahren gegen die Frau, die auf ihrem Grundstück eine Bio-Kläranlage betreibt: Sie respektiere rechtskräftige Urteile nicht und stelle rechtsstaatliche Grundsätze infrage.

Wie berichtet, war das Grundstück von Doris Groger (parteilos) in Briesensee am Mittwoch unter Zwang vom Amt Lieberose/Oberspreewald an das zentrale Abwassernetz des regionalen Zweckverbandes angeschlossen worden. Groger selbst war von der Polizei von ihrem Grundstück getragen und erst wieder entlassen worden, als ihr Haus an das Abwassernetz angeschlossen worden war. Der Zwangsanschluss war zuvor von Gerichten als rechtmäßig bestätigt worden.

Der Amtsdirektor von Lieberose, Bernd Boschan, warf der Lehrerin nun vor, sie handele wider rechtskräftige Urteile und habe „öffentlich die rechtsstaatlichen Grundprinzipien des Staates in- frage gestellt“. Das geht aus einem Schreiben des Schulamtes in Wünsdorf hervor, das dieser Zeitung vorliegt. Die 56-Jährige wurde aus diesem Grund zu einer Anhörung ins Schulamt zitiert. „Ich distanziere mich deutlich von solchen Beschuldigungen. Ich habe das Grundgesetz immer geachtet“, sagte Groger, die schon seit fast zehn Jahren gegen den Anschlusszwang für ihr Dorf kämpft. Im Jahr 2000 war sie gar zusammen mit drei weiteren Frauen aus dem Ort in einen Hungerstreik getreten.

In ganz Brandenburg pochen Abwasserzweckverbände seit Mitte der 1990er Jahre auf den Anschlusszwang. Der Grund: Landesweit waren überdimensionierte Klärwerke genehmigt worden. Die Konsequenzen daraus waren überschuldete Zweckverbände und vielerorts nicht ausgelastete Klärwerke, für die die Zweckverbände jeden Haushaltsanschluss dringend brauchen – finanziell und zur Auslastung der Anlagen.

Im Fall Briesensee bestätigte Amtsdirektor Boschan, dass seine Verwaltung das Schulamt auf bestimmte Äußerungen Grogers aufmerksam gemacht habe. Die monierten Äußerungen seien während eines Mediationsgespräches im Mai im Beisein der Polizei gefallen. Welche verfassungsfeindlichen Äußerungen der Lehrerin genau zur Last gelegt werden, wollten weder Groger noch Boschan sagen.

Die umweltpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion der Linken, Carola Steinmetzer-Mann, kritisierte den Umgang mit Groger: „Sie wurde wie eine Schwerverbrecherin behandelt, die Verhältnismäßigkeit war nicht gegeben.“ Die „drastischen Methoden“ seien „völlig unangebracht“ gewesen. Dass ein Zwangsanschluss vorgenommen werde, obwohl eine ökologisch vorbildliche und rechtlich nicht zu beanstandende Wasserwiederaufbereitungsanlage vor Ort arbeitet, sei nicht nachvollziehbar. Für die Anlage hatte der Hersteller 2003 einen Preis des Landesumweltministeriums bekommen.

Das Innenministerium wollte sich zu dem Fall nicht äußern. Intern wurde darauf verwiesen, dass die Polizei generell ihre Zweifel am Sinn solcher Einsätze habe. Im Frühjahr hatte sich die Polizei trotz gerichtlicher Anweisung zunächst geweigert, einem Zweckverband den Zutritt zu einem Grundstück in Rauen (Oder-Spree) zu verschaffen. Erst eine Klagedrohung bewegte die Polizeiführung, dem Verband Amtshilfe zu leisten.

Stephan Breiding vom Bildungsministerium wollte über mögliche Konsequenzen für Groger nicht spekulieren. „Wir erwarten aber von jedem Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, dass er die rechtsstaatlichen Prinzipien anerkennt und rechtskräftige Urteile respektiert.“ Auch der umweltpolitische Sprecher der CDU- Fraktion, Dieter Dombrowski, zeigte für die Gegenwehr der Lehrerin kein Verständnis: „In Deutschland gibt es eine Rechtsprechung, die jeder akzeptieren muss.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false