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Oranienburg: Schönbohm genehmigt einfachere Auftragsvergabe

Oranienburg profitiert als erste Kommune vom neuen Brandenburger Gesetz zum Bürokratieabbau. Ab sofort dürfen Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von 20.000 Euro freihändig vergeben werden.

Potsdam/Oranienburg - Eine beschränkte Ausschreibungspflicht gilt für Bauleistungen bis zu 200.000 Euro. Das Innenministerium habe erstmals einer Gemeinde Abweichungen von landesrechtlichen Standards genehmigt, sagte Minister Jörg Schönbohm (CDU) in Potsdam. Schönbohm betonte, durch die unbürokratische Auftragsvergabe solle der Kostenaufwand für die Stadt und interessierte Unternehmen reduziert werden.

Das Bürokratieabbaugesetz war im Juni 2006 vom Landtag verabschiedet worden. Es ermöglicht, dass Kommunen bis 2010 probeweise auf Landesvorgaben verzichten können. Nach der Probezeit sollen gegebenenfalls landesweit Gesetze und Verordnungen gestrichen oder geändert werden. Nach der Gemeindehaushaltsverordnung sind die Kommunen bislang noch verpflichtet, Aufträge grundsätzlich öffentlich auszuschreiben. (tso/ddp)

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