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Das Horn von Potsdam. Schon Mitte der 90er drohte der Stadt wegen den als Bausünde geltenden Stadtvillen auf der Landzunge direkt an der Glienicker Brücke – vis á vis dem Babelsberger Schloss (rechts oben) – die Rote Liste der Unesco. Foto: euroluftbild.de

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Potsdam: Bauverbot am Glienicker Horn kassiert

Die Landeshauptstadt Potsdam ist erneut mit einem Bebauungsplan für Privatgrundstücke in exklusiver Lage vor Gericht gescheitert: Am Glienicker Horn darf weiter gebaut werden. Denkmalschützer fürchten nun um Potsdams Welterbe-Status.

Berliner Vorstadt - Gestern kassierte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) den B-Plan für das Glienicker Horn am Tiefen See – damit kann dort weiter gebaut werden. Bereits vor einem Jahr hatte das OVG den Bebauungsplan für das Griebnitzsee-Ufer für unwirksam erklärt. Die Begründung in beiden Fällen: Potsdam habe das Privateigentum nicht genügend berücksichtigt. Den Urteilen gingen jeweils Versäumnisse der Bauverwaltung voran.

Während am Griebnitzsee seit dem OVG-Urteil der Uferweg gesperrt ist, droht am Glienicker Horn nun erneut eine Gefährdung des Potsdamer Unesco-Welterbe-Status’. Eine komplette Bebauung des Glienicker Horns habe eine negative Wirkung auf die Substanz des Welterbes – an dieser Feststellung gebe es keine Zweifel, sagte gestern Brandenburgs oberster Denkmalschützer, Landeskonservator Detlef Karg. Potsdam befinde sich angesichts des OVG-Urteils „in ernsten Schwierigkeiten“. Er bedauere sehr, dass es nicht gelungen sei, eine außergerichtliche Klärung herbeizuführen. Angesichts der wiederholten Welterbe-Konflikte in Potsdam sagte Karg: „Irgendwann werden viele Mosaiksteinchen zu einem kleinen Bild – das der Stadt nicht angemessen ist.“

Die Unesco hatte bereits Mitte der 1990er Jahre gedroht, Brandenburgs Landeshauptstadt wegen der Neubauten am Glienicker Horn auf die Rote Liste des gefährdeten Welterbes zu setzen. Als Konsequenz blieben vier Grundstücke der Villensiedlung „Arcadia“ unbebaut. Die Stadt versäumt es jedoch, das existierende Baurecht zu streichen. Dies geschah erst, als vor fünf Jahren ein ehemaliger Bankier aus Nordrhein-Westfalen eines der Grundstücke kaufte und dort bauen wollte. Potsdam reagierte mit einer Veränderungssperre, dann beschlossen die Stadtverordneten vor zwei Jahren einen veränderten Bebauungsplan: Dieser erklärte das Bauland zur privaten Grünfläche. Potsdams ehemals teuerstes Bauland hätte damit den Wert eines Kleingartens gehabt. Gegen den Bebauungsplan reichte die Immobilienverwaltungsgesellschaft Kampffmeyer Villa mbH, eine Tochter der Commerzbank, Klage ein. Ihr und einer weiteren Tochterfirma gehören drei der vier Grundstücke.

Mit dem gestrigen OVG-Urteil bekamen sie Recht: Das Gericht erklärte, die Stadt habe die Grundstücke entwertet und damit den „Schutz des Privateigentums“ nicht „ordnungsgemäß berücksichtigt“. Der Eingriff der Stadt in das private Grundeigentum sei „unangemessen“, so OVG-Sprecherin Christine Scheerhorn. Das Planungsziel der Stadt, der Schutz des Welterbes, habe das Gericht ausdrücklich gebilligt. Potsdam könne aber nicht seine „frühere Fehlplanung einseitig und ohne angemessenen Ausgleich“ zu Lasten der Grundstückseigentümer korrigieren. Eine Revision ist nicht zugelassen; Potsdam könnte dagegen aber Beschwerde einreichen.

Verkauf an Bauherren ist möglich

Die Stadt reagierte gestern zurückhaltend auf die OVG-Niederlage. Das Urteil könne nicht abschließend bewertet werden, solange die schriftliche Begründung nicht vorliege, hieß es.

Der Kläger, die Immobilienverwaltungsgesellschaft Kampffmeyer Villa mbH, sehe mit dem Urteil ihre Rechtsauffassung bestätigt, sagte gestern Andreas Schorr als Vertreter der Gesellschaft. Dies sei ein „Meilenstein“ in der Auseinandersetzung mit der Stadt. Was nun geschehe, werde geprüft; die schriftliche Urteilsbegründung müsse vorliegen. Klar sei, dass die Grundstücke nicht unbebaut liegen gelassen würden, so Schorr. Möglich erscheinen der Verkauf an Bauherren oder die Entwicklung der Grundstücke durch die Immobilienverwaltungsgesellschaft. Sie sei als Eigentümer immer zu Gesprächen mit Potsdam bereit gewesen, sagte Schorr – doch die Stadt habe nicht mit ihnen gesprochen. Seinerzeit hatte die Gesellschaft als Kompromiss vorgeschlagen, statt alle vier nur drei Grundstücke „reduziert“ zu bebauen. Die sensible Lage am Welterbe sei ihnen bewusst, sagte Schoor. Allerdings müsse beachtet werden, dass das Glienicker Horn bereits bebaut sei.

Der ehemalige Bankier hatte der Stadt angeboten, sein Haus mit Rücksicht auf das Welterbe eingeschossig zu bauen. Dies lehnten Stadt und Stadtverordnete schlussendlich ab. Der Rechtsanwalt des Ex-Bankiers hatte damals Schadenersatzklagen für den Fall angekündigt, dass das Baurecht gestrichen bleibe. Er war gestern nicht zu erreichen. Landeskonservator Karg appellierte gestern an die Grundstückseigentümer, „deutlich abzuwägen“, ob eine Bebauung „unabdingbar“ sein müsse. Er respektiere in vollem Maße die Rechtsprechung, doch sei es vor allem eine „moralische Pflicht, mit dem Kulturerbe sorgfältig umzugehen“.

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