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Potsdam: Zweite Frau nach Bootsunfall auf Schlänitzsee gestorben

Nach dem Zusammenprall eines Segelboots mit einem Gütermotorschiff auf dem Schlänitzsee in Potsdam ist auch die zweite Frau, die an Bord war, ums Leben gekommen. Sie erlag ihren Verletzungen im Krankenhaus.

Die Kollision zwischen dem Segelboot und dem Binnenschiff bei Marquardt hat ein zweites Todesopfer gefordert. Am Sonntag starb eine 42-Jährige in einer Klinik. Sie war, wie berichtet, nach dem Untergang des Bootes nach etwa 30 Minuten unter Wasser aus dem Wrack befreit worden. Eine 62 Jahre alte Frau war am Sonntag gegen 18 Uhr tot in der Kajüte des Bootes gefunden worden, nachdem dieses vom Grund gehoben worden war. Die Ehemänner der Frauen konnten sich mit einem Sprung ins Wasser retten. Die Ursache des Unglücks auf dem Schlänitzsee ist weiter unklar. Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Kapitän wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Der Mann sei noch nicht vernommen worden, sagte Staatsanwalt Ralf Roggenbuck.

Die Kollision ereignete sich an der Einmündung des Sacrow-Paretzer-Kanals in den Schlänitzsee. Nach Polizeiangaben sollen das Boot und das Binnenschiff in die gleiche Richtung nach Berlin unterwegs gewesen sein. Der zuständige Dezernatsleiter der Wasser- und Schifffahrtsdirektion, Gerhard Schimm, sagte dagegen, dass das Segelboot auf dem Schlänitzsee unterwegs gewesen sei. Möglicherweise hat das Sportboot bei der Fahrt durch den Kanal einen – erlaubten – Abstecher über den See gemacht. Ob es dann in den Kanal wieder einbiegen oder ihn kreuzen wollte, ist unklar. Das knapp 80 Meter lange Binnenschiff hat das acht Meter lange Segelboot seitlich voll getroffen und sofort versenkt. Die beiden Frauen unter Deck hatten keine Chance. Der 60 Jahre alte Besitzer des Schiffes blieb unverletzt, sein 67-Jähriger Freund erlitt eine Platzwunde am Kopf. Alle vier Bootsinsassen stammen aus Thüringen, der 60-Jährige hatte das Boot erst kürzlich in Berlin gekauft.

Nach Polizeiangaben waren die „Kapitäne“ nicht alkoholisiert und hatten auch die erforderlichen Erlaubnisse. Auf Bundeswasserstraßen hat in aller Regel die Berufsschiffahrt Vorfahrt – schon weil ein Binnenschiff kaum „bremsen“ oder schnell ausweichen kann. Ausweichpflichtig sind Kleinfahrzeuge wie Motor- oder Segelboote. Deshalb sei die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, wegen fahrlässiger Tötung zu ermitteln, überraschend, sagte ein Experte. Welcher Anfangsverdacht vorliege, wollte die Justiz nicht sagen. Dem Vernehmen nach ist es in der Branche gang und gäbe, dass der Kapitän eines Binnenschiffes kurzzeitig die Brücke verlässt und einem Helfer das Ruder überlässt. Ob das Schiff zu schnell war, lässt sich laut WSD nicht mehr klären, dort gilt Tempo 9 km/h.

Mit Gutachten wollen Staatsanwaltschaft und Wasser- und Schifffahrtsdirektion nun klären, ob eines der Fahrzeuge technische Mängel hatte. Eine besondere Gefahrenstelle ist der Schlänitzsee nicht, eine so folgenschwere Kollision hat es seit Jahren nicht gegeben.

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