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Potsdamer Steueraffäre: Jakobs in Erklärungsnot

Neue Ungereimtheiten: In der Abschreibungs-Affäre um Baudezernent Matthias Klipp (Grüne) hat Potsdams Rathaus offenbar die Öffentlichkeit irregeführt. Das wird zu einem Problem für Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD).

Potsdam - Im Gegensatz zu einer Erklärung des Rathauschefs ist nach Tagesspiegel-Recherchen die von Brandenburgs Wissenschaftsministerium als teilweise rechtswidrig gerügte Dienstanweisung Klipps nach wie vor in Kraft. Diese verschafft Denkmalsanierern in Potsdam nach Auffassung der Aufsichtsbehörde bei Dachausbauten womöglich unzulässige Steuervorteile zum Nachteil öffentlicher Kassen. Und beanstandet wird auch, dass Klipp anordnete, dass Bescheide nach Einwänden von Finanzämtern generell „nicht zurückgenommen werden.“

Wie berichtet, hat das Ministerium den sofortigen Stopp der Praxis gefordert, die auf eine Anweisung Klipps vom 22. Oktober 2009 zurückgeht. Nachdem der Tagesspiegel darüber berichtet hatte, wies Oberbürgermeister Jakobs die „Kritik an der Praxis von Steuer-Bescheinigungen der Bauverwaltung bei Denkmalsanierungen“ zurück: Eine erste Prüfung habe ergeben, hieß es, dass die Kritik des Ministeriums „auf einer längst nicht mehr gültigen Dienstanweisung des Baubeigeordneten beruht“. Dieser Befund steht jedoch im Widerspruch zu Tagesspiegel-Informationen, nach denen die Verfügung Klipps weder aufgehoben, noch in den als rechtswidrig beanstandeten Punkten in der Sache korrigiert wurde. In der Jakobs-Erklärung heißt es weiter, ohne konkrete Einzelheiten, dass Klipps frühere Anweisung im April 2010 „modifiziert“ wurde, was stimmt. Es handelt sich dabei um einen „Nachtrag“, wie das von Klipp unterzeichnete Papier vom 20.4.2010 überschrieben ist. Darin werden frühere Verfügungen „vom 22.10.2009“ zur „Bescheinungsfähigkeit von Dachgeschossausbauten im Bestand“ punktuell ergänzt oder neu gefasst. In den neuen oder erneuerten Passagen spielen Denkmalschutz-Kriterien, Voraussetzung für Abschreibungen, keine Rolle. Stattdessen wird etwa auf die „Schaffung neuen Wohnraums“ verwiesen, „die im gesamtstädtischen Interesse ist“. Und es wird erklärt, dass Dachausbauten zu Wohnungen „stets zur sinnvollen Nutzung des Gebäudes erforderlich“ sind. Zitat: „Eine Wirtschaftlichkeitsüberprüfung erfolgt nicht.“ Laut Wissenschaftsministerium verstößt aber genau dieser Ansatz gegen landesweit geltende Richtlinien, wenn zweckgebundene Denkmalschutz-Steuervergünstigungen für jede Dachwohnung gewährt würden.

Oberbürgermeister Jakobs reagierte auf die Vorwürfe überrascht, bestritt aber eine bewusste Falschinformation. Es gehe um ein juristisch kompliziertes Problem. „Das Baudezernat hat mir eine umfangreiche Dokumentation vorgelegt. Das war alles plausibel.“ Danach seien Veränderungen herbeigeführt worden. „Ich verlasse mich darauf, was der zuständige Beigeordnete sagt.“ Klipp, früher grüner Baustadtrat in Prenzlauer Berg, dann jahrelang in der Berliner Immobilienbranche tätig, hat eine Tagesspiegel-Anfrage zu dem Vorgang seit Tagen unbeantwortet gelassen.

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