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Brandenburg: Potsdamer Visa-Affäre ist noch nicht geklärt

Beamter ignorierte Warnung der Botschaft in Kiew

Potsdam In der Visa-Affäre um den früheren Brandenburger Konversionsbeauftragten Helmut D. rechnen die Ermittler „noch vor Ostern“ mit einem ersten Zwischenergebnis. „Bis dahin wird die Prüfung der Unterlagen abgeschlossen sein, die von der Staatskanzlei übergeben und bei D. sichergestellt wurden“, sagte Oberstaatsanwalt Frank Winter am Mittwoch dem Tagesspiegel. Winter leitet die neue Anti-Korruptionseinheit von Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt, die den Fall untersucht.

Wie berichtet, wird dem inzwischen vom Dienst suspendierten Referatsleiter der Staatskanzlei vorgeworfen, zwischen August 2002 und Januar 2005 im Namen des Landes Brandenburg 58 fingierte Einladungen an Ukrainer ausgesprochen zu haben. Diese erhielten daraufhin von der Deutschen Botschaft in Kiew Einreise-Visa. Nach Auskunft von Winter gibt es in mindestens vier Fällen deutliche Hinweise, dass die Eingereisten sich nach Westeuropa abgesetzt haben. In sechs weiteren Fällen bestünden „Anhaltspunkte, dass keine Rückkehr in die Ukraine erfolgt ist“.

Schwerpunkt der Ermittlungen sei der Verdacht eines Verstoßes gegen das Ausländergesetz, so Winter. Der Verdacht der Bestechlichkeit habe sich bislang nicht erhärtet. „Wir haben keine Hinweise, dass Geld geflossen ist.“ Der Oberstaatsanwalt bestätigte, dass gegen D. auch wegen möglicher Untreue ermittelt wird. Der Grund: Der Einladende, in diesem Fall das Land, haftet unter anderem für Krankenhausaufenthalte oder Abschiebekosten.

Nach Auskunft von Winter soll nach Sichtung der Unterlagen entschieden werden, ob und welche Zeugen vernommen werden beziehungsweise ob weitere Prüfungen notwendig sind. Das Motiv von D. gibt den Ermittlern nach wie vor Rätsel auf. Winter bestätigte, dass der Referatsleiter trotz einer schriftlichen Nachfrage der Deutschen Botschaft in Kiew seine Einladungspraxis fortgesetzt hat. Das ist der Grund, weshalb die Ermittler auch eine mögliche Erpressung in Erwägung ziehen. Winter: „Das ist eine kriminalistische Hypothese, konkrete Anhaltspunkte haben wir nicht.“ Auch auf einen nachrichtendienstlichen Hintergrund gibt es keine Hinweise. Mit organisierter Schleuserkriminalität sei der Fall des 62-jährigen D. „nicht vergleichbar“, betonte der Oberstaatsanwalt. ma/thm

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