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Prozess: Templin-Mord: "Troie Grüße" in die Zelle

Sie gelten als Mörder des 55-jährigen Agrartechnikers Bernd K. Die Angeklagten sehen sich als Neonazis verunglimpft. In der Untersuchungshaft schickten sie sich Briefe mit SS-Runen.

Trotz Mordanklage halten sie an ihrer rechtsextremistischen Ideologie fest und schicken sich sogar in Untersuchungshaft „troie germanische Grüße“ in ihrer „Feldpost“. Gegen Christian W. (22) und Sven P. (19) will die erste große Strafkammer des Landgerichts Neuruppin nun am 5. Mai ein Urteil verkünden. Sie sollen im Juli 2008 den 55-jährigen Agrartechniker Bernd K. in Templin in einem Gewaltexzess ermordet haben. Die Anklage sieht die Gesinnung der beiden als Tatmotiv. Und die haben die Angeklagten keineswegs abgelegt, wie aus ihren Briefen hervorgeht.

Gefunden wurden diese, als die Strafkammer kürzlich die Zellen der beiden durchsuchen ließ, nachdem der Verteidiger von Sven P. mit einem Antrag nachweisen wollte, dass die jungen Männer nicht befreundet seien. Der Grund: W. hatte P. kurz nach der Tat bei der Polizei schwer belastet, seither galt P. , der sich gegen die Leibesvisitation bei der Razzia in seiner Zelle zur Wehr setzte, als Haupttäter.

Die Strategie der Verteidigung schlug fehl: Die Briefe, verfasst in mäßiger Grammatik, zeugen von einer Freundschaft zweier Außenseiter, die im Rechtsextremismus und in ihrer „treuen Kameradschaft“ Halt gefunden haben. Sie warten „auf Feldpost wie ein Soldat auf Munition“, grüßen sich mit „Front Heil“ und verzieren das Papier mit SS-Runen. Dann wiederum wundern sie sich, dass sie als „die schlimmsten Schläger von Templin“ dargestellt werden. „Wir sind immer nur die bösen Neonazis, wie wir wirklich sind, interessiert keinen“, schrieb P. noch im Januar. Und der Prozess sei ein „abgekartetes Spiel“, glaubt W., weil man einen „Grund für die Mordanklage brauchte, habe man den rechtsextremistischen Hintergrund erdacht“.

Nach dem gestrigen Prozesstag steht allerdings auch fest, dass niemand anderes als die beiden Angeklagten für den Mord an Bernd K. verantwortlich gemacht werden kann. Die Verteidigung hatte einen Bewohner des Templiner Obdachlosenheims ins Spiel gebracht, der die Leiche gefunden hatte. Das Gutachten des Landeskriminalamtes kommt nun zu dem Ergebnis: Einen dritten Täter gab es nicht, nur Christian W. und Sven P. kommen infrage.

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