zum Hauptinhalt

Brandenburg: Prozess um Kindesmord: "Sie ist für die Tat voll schuldfähig"

Am zweiten Verhandlungstag rollten die Tränen. Daniela J.

Am zweiten Verhandlungstag rollten die Tränen. Daniela J., wegen zweifachen Kindesmordes zu lebenslanger Haft verurteilt, wischt sich mit dem Taschentuch übers Gesicht. Doch ob der Gefühlsausbruch echt ist oder vorgetäuscht, mochte am Dienstag in Saal 1 des Neuruppiner Landgerichts kaum einer beurteilen.

Nachdem die Tränen getrocknet sind, trägt der Psychologe Matthias Lammel sein Gutachten vor. Er soll erneut einschätzen, ob die heute 25-jährige Frau für ihre Tat im Juni 1999 als uneingeschränkt schuldfähig zu gelten hat. Damals hatte sie ihre zwei und drei Jahre alten Söhne Kevin und Tobias 15 Tage lang allein in einer Plattenbauwohnung und Frankfurt (Oder) zurückgelassen. Während sie nach eigenen Angaben darauf vertraute, dass ihre Mutter nach den Enkeln sehen würde, verdursteten und verhungerten die Kinder qualvoll.

Wie berichtet, hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Frankfurter Landgerichtes teilweise wieder auf, da zwei widersprüchliche Gutachten über die Frau nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Das Neuruppiner Landgericht muss erneut nun über die Schuldfähigkeit urteilen.

Das Urteil von Matthias Lammel lässt da keinen Zweifel. Nach umfangreicher Begründung sagt er die entscheidenden Sätze: Bei Daniela J. liege zwar eine "intellektuelle Minderbegabung" vor, aber kein Schwachsinn. Es gebe eine "Persönlichkeitsstörung", aber nicht in der Dimension einer "seelischen Abartigkeit". Diese Störung sei nicht mit einer "verminderten Steuerungsfähigkeit" gleichzusetzen. "Sie ist für die Tat voll schuldfähig", urteilt Lammel. Nun muss das Gericht entscheiden, ob es sich dem Gutachten anschließt. Bei verminderter Schuldfähigkeit liegt der Strafrahmen zwischen drei und 15 Jahren.

Die beiden von Daniela J. vor dem Gutachtervortrag stockend wiedergegebenen "entscheidenden Geschehnisse" haben den Gutachter nicht umstimmen können. Sie war als 15-Jährige auf der Flucht von Zuhause in eine Zeitschriften-Drückerkolonne geraten, wurde dort mehrfach vergewaltigt. Nicht das erste Mal: Ihr eigener Vater hatte sie als Neunjährige mehrmals sexuell missbraucht. "Meine Mutter hat mir jedesmal nicht geglaubt", sagt die Angeklagte. Für den Vater existiert seine Tochter nach eigenem Bekunden heute nicht mehr. "Ich will mit ihr nichts mehr zu tun haben, für mich ist sie tot", sagte er.

Aus dem neuen Gutachten kann Daniela J. laut ihrem Anwalt Zuversicht schöpfen. "Es gibt erneut keine Anhaltspunkte für eine bewusste Entscheidung von Daniela J., die Kinder zu töten", erklärt Andreas Beckmann. "Meine Mandantin hatte sich darauf verlassen, dass sich ihre Mutter um die zurückgelassenen beiden Kinder sorgt." Schließlich sei so eine Situation nicht das erste Mal aufgetreten. Nach jahrelangen Vorwürfen ihrer Eltern, sie könne ihre Kinder nicht richtig erziehen, habe sie sich zurückgezogen mit dem Gedanken: "Sollen die das doch machen, wenn ich es nicht richtig machen kann." Trotzdem habe sie ihre Kinder geliebt, sagen Zeugen. Aber auch, dass sie sie vernachlässigt habe. Und sie bestätigen, dass Daniela J., davon ausging, ihre Mutter beaufsichtige Kevin und Tobias während der zwei Wochen im Juni 1999.

Beckmann sieht deshalb gute Chancen für ein komplettes Wiederaufrollen des Prozesses. Ein Schuldspruch für ein "Aussetzen mit Todesfolge" hätte einen Strafrahmen von drei bis 15 Jahren zur Folge. Doch darüber entscheidet das Neuruppiner Landgericht nicht. Es kann am nächsten Dienstag lediglich über uneingeschränkte oder verminderte Schuldfähigkeit von Daniela J. urteilen.

Zur Startseite