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REGELN FÜR NACHTFLÜGE: Über 100 Flüge möglich

Die Zeiten. Von 0 Uhr bis 5 Uhr sind keine Linienflüge zugelassen.

Die Zeiten. Von 0 Uhr bis 5 Uhr sind keine Linienflüge zugelassen. Ausnahmen gibt es für Post- und Regierungsflüge sowie bei Notfällen. Auch zwischen 23.30 Uhr und 0 Uhr sowie 5.30 Uhr und 6 Uhr sind keine planmäßigen Flüge erlaubt. Starten oder landen dürfen aber verspätete oder zu früh eintreffende Flugzeuge. Möglich sind auch Überführungsflüge ohne Passagiere.

Die Flugzahlen. Die Zahl der Flüge pro Nacht ist nicht festgelegt. Vorgegeben ist eine Gesamtzahl fürs Jahr von 12 852 Flügen nur zwischen 23 Uhr und 24 Uhr sowie zwischen 5 Uhr und 6 Uhr, was durchschnittlich 31 Flüge ermöglicht. Flüge zwischen 23.30 und 24 Uhr sowie zwischen 5 und 5.30 Uhr zählen dabei doppelt. In der Gesamtnacht wird im Jahr 2023 mit durchschnittlich 77 Flügen gerechnet, in Spitzenzeiten mit 103. Die nächtlichen Flüge werden vor jeder Flugplanperiode von der Genehmigungsbehörde überprüft. Fliegen dürfen nur lärmarme Maschinen. kt

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