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Brandenburg: Revision verworfen: BGH: Freispruch für Ex-Staatssekretär bestätigt

Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch des früheren brandenburgischen Gesundheitsstaatssekretärs Detlef Affeld vom Vorwurf der Untreue bestätigt. Der Fünfte Strafsenat in Leipzig verwarf damit die Revision der Staatsanwaltschaft gegen eine Entscheidung des Potsdamer Landgerichts.

Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch des früheren brandenburgischen Gesundheitsstaatssekretärs Detlef Affeld vom Vorwurf der Untreue bestätigt. Der Fünfte Strafsenat in Leipzig verwarf damit die Revision der Staatsanwaltschaft gegen eine Entscheidung des Potsdamer Landgerichts. Dieses hatte Affeld und zwei weitere Beamte des Sozialministeriums im Juli 1999 vom Vorwurf der Haushaltsuntreue freigesprochen. Die Angeklagten hätten bei der Vergabe von Fördermitteln zwar Fehler gemacht und damit dem Land einen Schaden in Millionenhöhe zugefügt. Sie hätten aber nicht vorsätzlich gehandelt oder sich bereichert.

Der Bundesgerichtshof erklärte, die Vorinstanz habe eine rechtsfehlerfreie Entscheidung gefällt. Auch sei dem Land weitgehend kein Vermögensnachteil entstanden, da es für die vorgenommenen Zahlungen Gegenleistungen erhalten habe, die dem ursprünglich vom Gesetzgeber verfolgten Zweck entsprochen hätten.

Reuters

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