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Brandenburg: Richterliche Unabhängigkeit verletzt: Gerichtspräsident Macke erkennt Versuch politischer Einflussnahme durch Schelter

Nach Ansicht von Oberlandesgerichts-Präsident (OLG) Peter Macke hat das Justizministerium die richterliche Unabhängigkeit verletzt. Der Justizminister habe zwar die Dienstaufsicht über die Gerichte, er dürfe aber nicht in die richterliche Unabhängigkeit eingreifen, sagte Macke am Mittwoch in Brandenburg/Havel.

Nach Ansicht von Oberlandesgerichts-Präsident (OLG) Peter Macke hat das Justizministerium die richterliche Unabhängigkeit verletzt. Der Justizminister habe zwar die Dienstaufsicht über die Gerichte, er dürfe aber nicht in die richterliche Unabhängigkeit eingreifen, sagte Macke am Mittwoch in Brandenburg/Havel. Macke zufolge ist es der erste Fall im Land Brandenburg, wo offenbar versucht wurde, von politischer Ebene aus Einfluss auf Richter zu nehmen. Macke hatte auf Wunsch von Justizminister Kurt Schelter (CDU) den Vorfall vom 15. Juli untersucht. Dabei soll das Ministerium einer Neuruppiner Amtsrichterin im Eildienst dienstrechtliche Konsequenzen angedroht haben, um sie zur Bearbeitung eines Falles zu bewegen. Diese Bitte war zuvor von einem Anwalt und CDU-Parteifreund zunächst an den CDU-Landesvorsitzenden und Innenminister Jörg Schönbohm und dann an Schelter herangetragen worden.

In seinem Bericht sei er zu dem Schluss gekommen, dass die richterliche Unabhängigkeit verletzt wurde, betonte Macke. Einzelheiten wollte er nicht nennen. Macke betonte, im Gesetz sei nicht vorgesehen, dass Ministeriums-Mitarbeiter Richtern dienstrechtliche Konsequenzen androhen dürfen. Für die Ahndung von durch Justizmitarbeitern begangenen Verstößen sei vielmehr der jeweilige Gerichtspräsident zuständig. Die betroffene Richterin habe die Möglichkeit, am Dienstgerichtshof, der am OLG angesiedelt ist, ein Verfahren anzustrengen.

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