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Brandenburgs Innenminister, Rainer Speer, ist unter Druck geraten.

© dapd

Rücktrittsforderung: Platzeck lehnt Speers Entlassung ab

CDU, FDP und Grüne fordern den Rücktritt des Innenministers, Rainer Speer, auch wegen mangelnder Aufklärungsbereitschaft in der Finanzaffäre. Ministerpräsident Matthias Platzeck ist gegen eine Entlassung Speers.

Brandenburgs Regierungschef Matthias Platzeck (SPD) lehnt eine Entlassung seines erneut unter Druck geratenen Innenministers Rainer Speer (SPD) ab. Dies hatten zuvor die Oppositionsfraktionen im Landtag geschlossen gefordert und mit der seit vier Wochen schwelenden Finanzaffäre um Krampnitz-Kaserne und Bodengesellschaft, mit ständig neuen Enthüllungen ohne absehbares Ende und der mangelnden Aufklärungsbereitschaft Speers begründet. Die Forderungen seien ein „typischer Oppositionsreflex“, sagte Platzeck dazu. „Rainer Speer bleibt Innenminister.“

„Das Maß ist voll. Er kann als Innenminister nicht mehr frei und unabhängig agieren“, erklärte dagegen FDP-Fraktionschef Andreas Büttner. „Zum Schutz des Amtes wäre ein Rücktritt die einzig angemessene Reaktion.“ Speer sei „Verfassungsminister“ und „Herr über 8900 Polizisten“, erklärte CDU-Fraktionschefin Saskia Ludwig. Der Minister, so Grünen- Vizefraktionschefin Marie Luise von Halem, habe „das Amt diskreditiert“.

Zur Begründung führte die Opposition auch den Umgang Speers mit jüngsten Vorwürfen im Zusammenhang mit womöglich rechtswidrig bezogenen staatlichen Sozialzahlungen in seinem privaten Umfeld an, wozu sich der Minister unter Verweis auf seine Privatsphäre nicht konkret äußern will. In einer Erklärung Speers heißt es dazu: „Ich habe mich an keiner Straftat beteiligt. Ich gehe davon aus, dass es keine Straftat gibt.“ Er begründete seine Linie damit, dass die Vorwürfe auf Daten seines gestohlenen Laptops zurückgehen, die möglicherweise gefälscht worden seien. Speer verwies darauf, dass er selbst die Staatsanwaltschaft eingeschaltet habe. „Das habe ich auch getan, um gegebenenfalls die Aufnahme von Ermittlungen zu ermöglichen.“ Diese habe den Vorgang geprüft, keinen Anfangsverdacht festgestellt. Wie berichtet, kam die Behörde zum Ergebnis, dass der Fall verjährt sei. Platzeck sagte, Speer habe ihn umgehend über die Vorwürfe informiert. Das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Prüfung sei so „klar“ wie das heutige Urteil.

In der presserechtlichen Auseinandersetzung mit dem Axel-Springer-Verlag, der Datenmaterial vom gestohlenen Laptop Speers veröffentlichen will, hatte Speer am Dienstag einen Teilsieg errungen. Das Landgericht Berlin bestätigte eine einstweilige Verfügung, wonach der Verlag keine E-Mails publizistisch verwenden darf, „deren Herkunft und Echtheit zweifelhaft“ sei. Der Minister müsse sich zwar aufgrund seiner Funktion „auch eine kritische Betrachtung von Umständen aus seinem Privatleben gefallen lassen“, erklärte Richter Michael Mauck. Das vorgelegte Material sei jedoch „zu dünn“. Bei der bloßen Verdachtslage müsse der öffentliche Informationsanspruch hinter dem Schutz der Privatsphäre zurückstehen. Allerdings wies Mauck in der Verhandlung Speers Anwalt Johannes Eisenberg darauf hin: „Man kann den Deckel nicht draufhalten.“ Die Springer AG geht in die nächste Instanz.

Für die Opposition ist es angesichts der Auseinandersetzungen ein unhaltbarer Zustand, dass das Innenministerium mit der Klärung von Privatangelegenheiten des Ministers „voll zu tun habe“. Die CDU erinnert daran, dass einst CDU-Justizminister Kurt Schelter seinen Stuhl räumen musste, da die Unabhängigkeit der Amtsführung durch eine Privatangelegenheit – es gab Pfändungsbeschlüsse – nicht gewährleistet war.

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