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Brandenburg: Schmökel spricht zum ersten Mal von Reue

Verteidiger plädieren auf eingeschränkte Schuldfähigkeit – Schwerverbrecher fürchtet lebenslange Haft im normalen Strafvollzug

Neuruppin. Der Schwerverbrecher Frank Schmökel sieht die von der Staatsanwaltschaft geforderte lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung als Todesurteil. „Sie geben mir keine Chance zur Verbesserung“, sagte der 40-Jährige gestern im Landgericht Neuruppin in seiner letzten Einlassung vor der am kommenden Mittwoch anberaumten Urteilsverkündung. „Ich habe doch im normalen Strafvollzug nur eins zu erwarten: Zelle zu und tot.“ Er wolle deshalb weiter in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik behandelt werden. Schmökel äußerte das erste Mal sein „tiefes Bedauern“ über den Tod des Rentners Johannes Berger und die lebensbedrohlichen Verletzungen, die er dem Pfleger Manfred Schäfer zugefügt hatte. „Ich bete für die Witwe", sagte er in seinem Schlusswort.

Den Rentner Berger soll Schmökel am 2. November 2000 in der Strausberger Kleingartensiedlung Postbruch laut Staatsanwaltschaft heimtückisch getötet haben, um in den Besitz des Autos des Gartenbesitzers zu gelangen. „Damit wollte er seine Flucht fortsetzen, die er sieben Tage zuvor in der Wohnung seiner Mutter begonnen hatte“, sagte Oberstaatsanwalt Hartmut Oeser.

Ärzte und Psychologen hatten dem mehrfach wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und versuchten Mordes vorbestraften Mann vor zwei Jahren einen begleiteten Ausgang aus dem Maßregelvollzug genehmigt. In einer Strausberger Wohnung stach er auf zwei Pfleger und seine Mutter ein. Dies wertete der Staatsanwalt als versuchte Totschläge. Die Attacken auf den Rentner in der Kleingartensiedlung stellte er als Raubmord dar. In allen Fällen bescheinigte er Schmökel volle Schuldfähigkeit. Er habe die Strafen im normalen Strafvollzug abzusitzen.

Die Verteidiger plädierten dagegen auf die Berücksichtigung der von Gutachtern bei dem Angeklagten festgestellten dissozialen Persönlichkeitsstörung und Störung der Sexualpräferenz. „Herr Schmökel hatte die Flucht beim Besuch in der Wohnung seiner Mutter nicht langfristig geplant“, erklärte Anwalt Matthias Schöneburg. Beim Blick in das Schlafzimmer habe er sich an die sexuellen Handlungen erinnert, zu denen ihn seine Mutter gezwungen habe. Außerdem habe sie sich abfällig über Schmökels Tochter geäußert. Zusammen mit dem Hass auf die falsche Behandlung im Maßregelvollzug sei es zu einer „affektiven Aufgeladenheit aufgrund der Persönlichkeitsstörungen gekommen“, sagte Schöneburg. Es habe kein bedingter Tötungsvorsatz vorgelegen.

Schmökels zweiter Verteidiger, Carsten Beckmann, widersprach der Raubmordversion des Staatsanwaltes mit Blick auf das Geschehen im Kleingarten. Der Angeklagte habe auf dem Grundstück ein 11- bis 12-jähriges Mädchen vermutet, das er schlagen und sexuell missbrauchen wollte. „Wegen seines bestätigten Augenleidens verwechselte er die Rentnerin mit einem Mädchen. Die Frau war schließlich nur höchstens 1,55 Meter groß und von zierlicher Gestalt.“ Schmökel habe seine gestörte Sexualpräferenz ausleben wollen. Nur deshalb sei er mit einem Spaten auf die Person auf der Liege zugegangen. Erst nach den anfänglichen Schlägen habe er seinen Irrtum schließlich bemerkt.

„Herr Schmökel besitzt keine ausgeprägte Fähigkeit, seine Affekte zu steuern. Deshalb erfolgten die Schläge durch eine schwere seelische Abartigkeit“, sagte Rechtsanwalt Carsten Beckmann. Beide Verteidiger forderten für den Angeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren wegen zweifachen versuchten Totschlages gegen seine Mutter und einen Pfleger sowie wegen Totschlages des Rentners Berger. Die Unterbringung solle im Maßregelvollzug erfolgen. Schmökel selbst schob die Schuld für sein Verhalten auf die „schlimme Kindheit“.

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