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Brandenburg: Schönbohm gibt Fehler im Umgang mit V-Mann zu

Parlamentarische Kontrollkommission tagte zur Geheimdienstaffäre und deckte dem Innenminister den Rücken – trotz offener Fragen

Von Michael Mara

Potsdam. Die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) hat CDU-Innenminister Jörg Schönbohm nach einer Anhörung zur V-Mann-Affäre den Rücken gestärkt. Und dass, obwohl der Cottbuser Toni S. dem Verfassungschutz offenbar „aus dem Ruder“ gelaufen war. Schönbohm bestätigte vor der PKK, dass Toni S. sich nicht an Absprachen gehalten und Straftaten über das zugebilligte Maß hinaus begangen habe. Trotzdem verteidigten er wie auch die PKK den Verfassungsschutz. Man habe sich ausführlich über den Einsatz des V-Mannes Toni S. informieren lassen und billige auf der Grundlage des jetzigen Informationsstandes das Handeln der Behörde, erklärte der PKK-Vorsitzende Christoph Schulze (SPD).

Allerdings gab es auch Widerspruch: PKK-Mitglied Kerstin Kaiser-Nicht (PDS) sagte nach rund dreistündiger Sitzung, sie sehe sich darin bestätigt, dass Toni S. vor seiner Festnahme durch Berliner Sicherheitskräfte bei einer Razzia Ende Juni gegen die rechtsradikale Musikszene in Berlin hätte abgeschaltet werden müssen. Für sie seien noch viele Fragen offen: Es müsse geklärt werden, wann der Verfassungsschutz Kenntnis darüber hatte, dass sich der V-Mann nicht an Absprachen gehalten und Straftaten über das erlaubte Maß hinaus begangen habe und warum er nicht „abgeschaltet“ worden sei. Ihr Antrag auf Akteneinsicht wurde von der SPD- und CDU-Auschuss-Mehrheit abgelehnt.

Schulze begründete den Verzicht auf Akteneinsicht damit, dass die Berliner Vernehmungsprotokolle bisher nicht vorlägen. Auch sei es nicht möglich gewesen, Vertreter der Berliner Seite in der PKK zu hören. Zwar waren die Staatssekretäre der Justiz- und Innenverwaltung kurzfristig zur gestrigen PKK-Sitzung eingeladen worden. Doch hatten beide auf eine förmliche Einladung sowie einen Fragenkatalog bestanden, um die notwendige Aussagegenehmigung des Senats zu bekommen. Geplant ist jetzt, dass die PKK am 30. August die Vertreter der Berliner Seite anhört. Erst dann könne man sich ein Gesamtbild machen, bestätigten Ausschussmitglieder.

Trotzdem übte Schulze erneut scharfe Kritik am Vorgehen der Berliner Seite: Die Festnahme des V-Mannes Toni S, sei „völlig unnötig“ gewesen, da Berlin über die Aktion informiert gewesen sei. Der Plan, an die Hintermänner des Toni S. heranzukommen, sei so zunichte gemacht worden.

Berlin begründet die mit Brandenburg nicht abgestimmte Festnahme mit den schweren von Toni S. begangenen Straftaten. Auch Innenminister Jörg Schönbohm sieht noch Klärungsberdarf hinsichtlich des Berliner Vorgehens. Andererseits schloss er Fehler bei der Führung des V-Mannes nicht aus: „Wir werden klären, ob sich Mitarbeiter falsch verhalten haben.“ Er könne Fehler nicht ausschließen, betritt aber, dass der Verfassungsschutz Toni S. vor einer Polizei-Durchsuchung gewarnt habe. Auch träfen Berichte nicht zu, dass der Computer des V-Mannes vor der Durchsuchung durch den Verfassungsschutz ausgetauscht worden sei.

Schönbohm verteidigte die vom Verfassungschutz genehmigte Verteilung einer begrenzten Anzahl von CDs mit neonazistischen Parolen und Mordaufrufen durch den V-Mann: Dies sei vertretbar, weil ein Händlerring zerschlagen werden sollte. Nur durch die vorzeitige Festnahme sei dies fehlgeschlagen. Schulze stellte sich auch hier hinter Schönbohm: Da der V-Mann großen Nutzen gebracht habe, sei das zu rechtfertigen. Das Nichtvorhandensein der im Verfassungsschutzgesetz geforderten Dienstvorschrift zur Begrenzung von Staftaten durch V-Leute nannte Schulze problematisch.

Einhellig wurden gestern Berichte über eine weitere V-Mann-Panne zurückgewiesen. Sven Sch. aus der rechtsradikalen Musikszene sei versehentlich mit dem Eberswalder LKA in Verbindung gebracht worden.

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