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Brandenburg: Schulbusunglück: Haaranalyse soll Ursache klären

Die Ermittlungen zur Ursache des Schulbusunglücks von Altlandsberg im November 1999 kommen offenbar nicht voran. Das Amtsgericht Strausberg und die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) werden indes vom Anwalt eines Elternpaars wegen eines umstrittenen Sorgerechtsentzugs heftig kritisiert.

Die Ermittlungen zur Ursache des Schulbusunglücks von Altlandsberg im November 1999 kommen offenbar nicht voran. Das Amtsgericht Strausberg und die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) werden indes vom Anwalt eines Elternpaars wegen eines umstrittenen Sorgerechtsentzugs heftig kritisiert. Das Gericht wollte den Eltern zweier am Unfall beteiligter Kinder das Sorgerecht teilweise entziehen, um mit einem Vergleich von Haar- und Blutspuren am Fahrersitz herauszufinden, welches Kind einen Verstellhebel an dem Sitz betätigt und damit den Unfall verursacht haben könnte. Man ging davon aus, dass die Eltern ihre Zustimmung zu der dafür nötigen Untersuchung ihrer Kinder verweigert hätten.

Die Eltern hätten jedoch nicht beabsichtigt, ihre Zustimmung zu der Haaranalyse zu verweigern, behauptet Rechtsanwalt Christian Paschen, der die Eltern des 13-jährigen Schülers Christian vertritt. Die Maßnahme, die die verfassungsmäßigen Grundrechte beschneide, sei völlig überflüssig gewesen. "Wir haben Beschwerde gegen den Sorgerechtsentzug eingelegt", sagt er, denn die Voraussetzung für diesen Schritt - die Gefährdung des Kindeswohls - sei nicht gegeben. Zudem seien die Eltern nicht angehört worden. "Sie kamen aus dem Winterurlaub und hatten den Beschluss im Briefkasten."

Gerhard Hohmann, Direktor des Strausberger Amtsgerichts, ging am Mittwoch allerdings davon aus, dass der Beschluss nicht umgesetzt werde. "Es ist sehr gut denkbar, dass die Rechtspflegerin ihre Entscheidung nach der Beschwerde korrigiert", sagte Hohmann dem Tagesspiegel. Weder wollte er ihren Namen nennen, noch Auskünfte zum Stand der Ermittlungen geben.

Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft äußerte auch Ulrich Burnautzki, Familienrechts-Experte und Anwalt in Berlin. "Gerichte können erfinderisch sein, wenn es darum geht zu interpretieren, was im Wohl des Kindes liegt." Es sei unlogisch, das Kindeswohl als Grund für eine Analyse heranzuziehen, die vielleicht Beweise schaffe, die das Kind belasteten. Die Ermittlungen hätten im Januar 2000 "bequem fertig" sein können, kritisiert Paschen. Amtsgericht und Staatsanwaltschaft hielten sich mit "alten Ungereimtheiten" auf. Nun soll die Analyse von Haarspuren am Fahrersitz zeigen, welches der beiden hinter dem Busfahrer sitzenden Kinder den Hebel betätigt hat. Der Unfall, bei dem ein voll besetzter Schulbus auf einer Landstraße mit 80 Stundenkilometern gegen einen Baum prallte, kostete vier Schüler und den Fahrer das Leben.

Christian Domnitz

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