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Brandenburg: Schwieriger Prozeß nach Hetzjagd in Guben

COTTBUS .Erst mit dreistündiger Verspätung konnten gestern zu Beginn des Prozesses wegen der Hetzjagd auf den Algerier Farid Guendoul die Anklageschriften verlesen werden.

Von Frank Jansen

COTTBUS .Erst mit dreistündiger Verspätung konnten gestern zu Beginn des Prozesses wegen der Hetzjagd auf den Algerier Farid Guendoul die Anklageschriften verlesen werden.Bevor die Staatsanwaltschaft zu Wort kam, mußten sich der Vorsitzende Richter, Joachim Dönitz, der Beisitzer und die Beisitzerin der 3.Strafkammer des Landgerichts Cottbus mehrerer Befangenheitsanträge von Verteidigern der elf Tatverdächtigen erwehren.Auch die Anklageschriften sind umstritten, weil das Gericht nicht jeden Punkt für zulässig hält.

Anlaß für die Befangenheitsanträge gab ein Vorgespräch, das am 27.Mai Dönitz (außerdem Landgerichtspräsident), der Beisitzer und die Beisitzerin, die Anwältinnen und der Anwalt der Nebenkläger sowie die Verteidiger mit der damaligen Kammer-Vorsitzenden Sigrun von Hassel geführt hatten.Dabei soll diese geäußert haben, die Angeklagten hätten "nicht unerhebliche Straftaten" begangen.Weil Dönitz als nun amtierender Vorsitzende Richter sowie Beisitzer und Beisitzerin damals nicht auf die für Angeklagte geltende Unschuldsvermutung hingewiesen hätten, stehe die unparteiische Haltung der Kammer in Frage, meinten die Verteidiger.

Die Kammer wies den ersten Befangenheitsantrag zurück, ebenso eine Rüge zur Besetzung mit den Berufsrichtern und der Berufsrichterin.Ein weiterer Befangenheitsantrag wurde als "nicht unzulässig" bewertet.Nun muß eine andere Kammer entscheiden, ob Dönitz und Kollegin sowie Kollege den Prozeß führen dürfen.

In der ersten Anklageschrift zählte die mit drei Mann angetretene Staatsanwaltschaft zahlreiche Delikte auf, die fünf der Angeklagten von September bis November 1998 in Guben begangen haben sollen: Getränkeladen ausgeräumt und teilweise beschädigt, versuchter Einbruch in den Lagerraum einer Tankstelle, Schläge und Tritte gegen einen Mann, welcher in der Wohnung eines Angeklagten gefesselt worden sei.Zwei Männer geprügelt, ein weiteres Opfer außerdem mit Steinen und einem Gullydeckel beworfen, mit einer ätzenden Flüssigkeit bespritzt und gewürgt.Einem Mann sei nach Schlägen das Auto entwendet und zu Bruch gefahren worden, einem anderen Mann sei Geld abgepreßt und dieser später aus einem fahrenden Auto gestoßen worden.

Den Tod von Farid Guendoul, der am 13.Februar in Guben verblutet war, hält die Staatsanwaltschaft allen Angeklagten als fahrlässige Tötung vor.Laut Anklage hatten die Verfolger des Algeriers in jener Randalenacht jedoch schon aufgegeben, als Guendoul die Scheibe einer Haustür eintrat und sich dabei eine Schlagader aufschnitt.

Die Staatsanwaltschaft beschwerte sich über die Streichung des Vorwurfs "Schwerer Landfriedensbruch" im Beschluß des Gerichts zur Eröffnung des Prozesses.Die Nebenkläger verlangten zudem, daß sich alle Angeklagten auch wegen der Mißhandlung eines Bekannten von Guendoul in der Februarnacht verantworten müssen.

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