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SED: Brandenburger beantragen DDR-Opferrente

In Brandenburg haben bisher fast 7800 Menschen einen Antrag auf Sonderrenten als Opfer des SED-Regimes in der DDR gestellt. Bei Genehmigung stehen ihnen 250 Euro monatlich zu.

Insgesamt werde mit rund 13 000 Anträgen gerechnet, sagte die Sprecherin des Landesamts für Gesundheit und Soziales, Silvia Kostner, auf Anfrage von ddp.

"Bis zum 19. Oktober konnte das Landesamt 190 Auszahlungen tätigen. In dieser Woche rechnen wir mit 250 weiteren Auszahlungen", sagte Kostner. Von den 7800 Anträgen seien bereits 6118 in einem ersten Verwaltungsverfahren registriert und geprüft worden. Bundesweit wird mit rund 30.000 Anträgen gerechnet.

Anspruch auf die Rente haben nur wirtschaftlich Bedürftige

Basis für die Entschädigung ist das "Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR" vom 28. August 2007. Es sieht eine Sonderrente in Höhe von 250 Euro für ehemalige politische Häftlinge der SED-Diktatur vor. Der Antragsteller muss in der DDR mindestens eine sechsmonatige Haftzeit verbüßt haben. Anspruchsberechtigt sind nur wirtschaftlich Bedürftige.

Anträge können Betroffene stellen, die einen Rehabilitierungsbeschluss des Landgerichts Berlin erhielten oder über eine Bescheinigung nach Paragraf 10 Absatz 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) verfügen. (mit ddp)

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