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© dpa-Zentralbild

Spremberg: Obdachlos von Amts wegen

Aufgrund eines Behördenfehlers soll in Spremberg ein Haus abgerissen werden Die Kreisverwaltung hatte eine falsche Baugenehmigung erteilt – vor 16 Jahren.

Von Sandra Dassler

Spremberg - Im Hof begrüßt ein Hund schwanzwedelnd die Besucher, das Wohnzimmer ist hell, das Sofa gemütlich. Nichts weist auf das nahe Ende hin, das dem Haus von Christine und Mario Manteufel im Spremberger Ortsteil Weskow bevorsteht: „Am 22. April zwischen 8 und 18 Uhr wird unser Haus abgerissen, das haben wir jetzt schriftlich“, sagt Christine Manteufel und unterdrückt ihre Tränen. Ihr Mann presst die Lippen aufeinander. Dann bricht es aus ihm heraus: „Das ist eine Zwangsenteignung, was die mit uns machen – wie früher.“

Die Geschichte der Manteufels begann 1992, als das Paar noch in Spremberg wohnte. Mario Manteufel arbeitete als Rettungssanitäter, seine Frau übernahm die Leitung des Dorfkonsums von Weskow. Verkaufte Lebensmittel und Getränke in dem DDR-Flachbau und entschloss sich, Haus und Geschäft zu übernehmen, als der Konsum in Konkurs ging. Später folgten die Manteufels dem Rat eines Architekten, über dem eingeschossigen Verkaufsgebäude ein Spitzdach mit Einliegerwohnung für sich und ihre beiden Kinder zu errichten. Sie stellten einen Bauantrag, erhielten 1994 vom Landkreis die Baugenehmigung. Mit einem weiteren Kredit bauten sich die Manteufels ihr neues Heim, dann aber monierte ihr Nachbar, dass der Abstand der neuen Spitzdachkante zu seinem Grundstück zu gering sei.

Die Manteufels waren sich keiner Schuld bewusst, sie hatten ja eine Baugenehmigung. Doch 1999 bekam der Nachbar vor dem Cottbuser Verwaltungsgericht Recht: Das Haus stand zu nahe an seinem Grundstück. Der Landkreis Spree-Neiße, der die falsche Baugenehmigung erteilt hatte, weigerte sich aber, das Haus abzureißen. Stattdessen schöpfte er alle rechtlichen Möglichkeiten aus, um das Urteil zu kippen, und versuchte, den Nachbarn zum Einlenken zu bewegen. Der dachte nicht daran, von seiner Forderung abzurücken. „Ehrlich gesagt, wir haben von Anfang an keinen Kontakt mit ihm aufbauen können“, sagt Christine Manteufel. „Es ist unmöglich, mit ihm zu sprechen. Wir wissen nur, dass er auf dem Abriss des Hauses besteht.“

Der Nachbar fühlte sich nach eigenen Aussagen durch das Spitzdach bedrängt und befürchtete, dass die Manteufels von ihrem Fenster aus in seinen Hof schauen könnten. Vor allem habe ihn aber geärgert, dass ihm Mitarbeiter der Kreisverwaltung 1994, als er seine Bedenken gegen das Spitzdach mitteilte, eiskalt geantwortet hätten, wenn es ihm nicht passe, müsse er eben klagen.

Das tat der Nachbar ausgiebig. Nach 1999 verklagte er auch den Landkreis, weil der sich weigerte, den gerichtlich angeordneten Abriss zu vollziehen. Mehrfach verhängten Gerichte Zwangs- und Bußgelder gegen Landrat Dieter Friese (SPD). Insgesamt 15 000 Euro wurden angedroht, 5000 zahlte der Kreis.

Bis zum Bundesgerichtshof wurde geklagt, und der stellte wie das Brandenburgische Oberverwaltungsgericht fest, dass der Landkreis wegen der falschen Baugenehmigung im Falle eines Abrisses den Manteufels Schadensersatz zahlen muss.

„Um das zu vermeiden, hat der Landkreis immer wieder versucht, uns auszutricksen“, sagt Christine Manteufel. So sollte die Familie eine neue Baugenehmigung beantragen. „Aber damit hätte man uns unterstellen können, wir wussten, dass die alte nicht richtig ist, und wäre möglicherweise aus der Entschädigungspflicht entlassen gewesen.“ Jetzt seien sie vom Landkreis aufgefordert worden, ihr Haus abzureißen. „Sonst müssen wir 25 000 Euro zahlen, dann wird das Haus vom Landkreis am 22. April abgerissen.“

Der Landkreis zeigt sich betroffen. „Über 15 Jahre lang haben wir uns bemüht, das Zuhause der Familie Manteufel zu erhalten. Dafür wurden alle Möglichkeiten, eben auch die zweite Baugenehmigung, geprüft“, sagt Spree-Neiße-Baudezernent Olaf Lalk. Nun kümmere sich der Kommunale Schadensausgleich (KSA), die „Versicherung“ der Kreisverwaltung, um eine angemessene Schadensregulierung. Die Familie soll natürlich für den Wert entschädigt werden, der ihr genommen wird. Daher werde jetzt ein Verkehrswertgutachten erarbeitet. „Im Übrigen wird die Familie Manteufel nicht die Abrisskosten tragen müssen. Für diese Kosten werden KSA und Landkreis eine Regelung finden.“

Dieter Friese (SPD), dessen Amtszeit als Landrat letzte Woche zu Ende ging, hat den Streit um das Haus in Weskow als seine „schlimmste persönliche Niederlage im Amt“ bezeichnet: „Wir haben alles getan, wir haben Experten gefragt, alle haben uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt“, sagt er.

Jetzt haben die Manteufels noch den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet. Alle Experten gehen aber davon aus, dass ihr Haus nicht mehr zu retten ist.

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