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Staatsanwaltschaft: Nach Busunglück wird gegen Autofahrerin ermittelt

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Fahrerin des Unglücksfahrzeugs, das für das schwere Busunglück am Schönefelder Kreuz mit 13 Toten verantwortlich gemacht wird. Der Vorwurf lautet fahrlässige Tötung.

Berlin - Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen die Fahrerin des Unfallautos, das für das schwere Busunglück am Schönefelder Kreuz mit 13 Toten verantwortlich gemacht wird. Gegen die 37-Jährige werde wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, sagte am Montag ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Noch sei unklar, warum die 37-Jährige die Kontrolle über einen Mercedes verloren habe und gegen den Bus gestoßen sei: Denkbar wären sowohl überhöhte Geschwindigkeit als auch ein technischer Defekt. Die Fahrerin sei noch nicht ansprechbar. Ein Insasse des Mercedes wurde leicht verletzt, der Beifahrer überlebte unverletzt.

Angehörige der Opfer trafen am Montag in Deutschland ein. Gemeinsam mit Mitarbeitern der polnischen Botschaft wurden sie im Achenbach-Krankenhaus in Königs Wusterhausen südlich von Berlin über den Unfall informiert. Opfer und Angehörige kommen aus der Gegend um Zlocieniec im Nordwesten Polens, die Verletzten werden in 15 Kliniken in Brandenburg, Berlin und Sachsen behandelt. Einige Tote mussten durch ihre Familien identifiziert werden. Bis Montagabend war die Identität von sechs Toten noch unklar. Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) zufolge könnten notwendige DNA-Untersuchungen 36 Stunden dauern. Bei dem Unfall auf der A 10 waren Sonntag 13 Menschen ums Leben gekommen, 38 wurden verletzt, eine Person schwebte am Montag noch in Lebensgefahr. Der Mercedes war laut Polizei bei der Auffahrt auf die Autobahn mit dem Bus zusammengestoßen, der bei einem Ausweichversuch gegen die Brücke prallte. Beide Fahrzeuge untersucht die Dekra, in 14 Tagen wird mit einem Ergebnis gerechnet. Die Staatsanwaltschaft Potsdam wird von polnischen Kollegen unterstützt. ADAC-Experten gehen davon aus, dass mehr Fahrgäste überlebt hätten, wenn alle angeschnallt gewesen wären. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Brandenburg Aktuell“ verfügte der Bus über ein „modernes Gurtsystem“. In Deutschland gilt seit 1998 Anschnallpflicht in Reisebussen. Im Berliner Dom kann seit Montag der Toten gedacht werden.hah

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