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Brandenburg: Stilllegung unzulässig: Bahn muss wieder Züge fahren lassen

Die Bahn muss den Zugbetrieb zwischen Belzig und Brandenburg, den sie am 1. Dezember 2000 eingestellt hatte, wieder aufnehmen.

Die Bahn muss den Zugbetrieb zwischen Belzig und Brandenburg, den sie am 1. Dezember 2000 eingestellt hatte, wieder aufnehmen. Das vom Verkehrsministerium um eine Prüfung gebetene Eisenbahnbundesamt verlangt von der Bahn AG, die Strecke bis zum 1. Juni herzurichten, sagte die Sprecherin des Ministeriums, Ruth Singer. Die Bahn hatte die Umstellung auf Busse mit technischen Mängeln an den Gleisen begründet. Eine Stilllegung war nicht förmlich beantragt worden. Die Reparatur sei für etwa 100 000 Mark möglich, sagen Fahrgastverbände. Wie sich die Bahn jetzt verhält, ist noch unklar. In Thüringen ignoriert sie seit Monaten eine ähnliche Anweisung des Eisenbahnbundesamtes zum Wiederaufbau einer von ihr eingestellten Strecke.

kt

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