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Brandenburg: Strafanzeige wegen Prozeß-Beihilfe für Stolpe

POTSDAM .Muß Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) die ihm aus der Landeskasse gewährten Prozeßkostenbeihilfen in Höhe von über 120 000 Mark zurückzahlen?

POTSDAM .Muß Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) die ihm aus der Landeskasse gewährten Prozeßkostenbeihilfen in Höhe von über 120 000 Mark zurückzahlen? Der CDU-Abgeordnete Thomas Lunacek, Mitglied des Haushaltskontrollausschusses des Landtages, hat gestern bei der Potsdamer Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Untreue erstatten lassen.Allerdings nicht gegen Stolpe selbst, sondern gegen Verantwortliche des Finanzministeriums, die die Beihilfen genehmigt haben.Nach Ansicht Lunaceks "ohne Rechtsgrundlage, ohne Zuständigkeit sowie unter Verletzung grundlegender Verfahrensvorschriften".Das Finanzministerium wies die Vorwürfe zurück.

Hintergrund sind die vom Regierungschef geführten Verfahren gegen den Berliner CDU-Politiker Uwe Lehmann-Brauns wegen dessen Äußerung, Stolpe habe als IM über 20 Jahre lang im Dienst der Staatssicherheit gestanden.Nachdem der Bundesgerichtshof 1998 Lehmann-Brauns Behauptung als Meinungsäußerung bewertet und Stolpes Klage zurückgewiesen hatte, rief dieser das Bundesverfassungsgericht an.Die Landesregierung hatte sich bei den umstrittenen Beihilfen wegen fehlender Landesregelungen auf das Bundesbeamtenrecht berufen.Nach Ansicht der CDU zu Unrecht, da dieses nur einen Rechtsschutz in Strafsachen vorsieht, nicht jedoch für Zivilprozesse.Hinzu komme, so Lunacek, daß die Zuschüsse als Darlehen gewährt und im Falle einer Verurteilung zurückgezahlt werden müßten.Offenbar im Wissen darum, daß die Anwendung der Richtlinie auch auf Zivilverfahren juristisch höchst bedenklich ist, hat die regierende SPD im Januar das Ministergesetz so ergänzt, daß Rechtsschutz nach Bundesbeamtengesetz auch in "anderen Verfahren" gilt.

Überdies habe ein "unzuständiger Beamter" entschieden, nämlich der Finanzstaatssekretär.Nach dem Ministergesetz in alter Fassung hätte hingegen "in Zweifellsfällen" das Kabinett entscheiden müssen.Anstoß wird in der Strafanzeige auch daran genommen, daß Stolpe 75 Prozent der Prozeßkosten ohne "ordnungsgemäße Prüfung" der Rechnung erstattet worden seien.Bislang sei in der Bundesrepublik kein einziger Fall bekanntgeworden, "bei dem einem Beamten für einen selbst provozierten und verlorenen Zivilprozeß 75 Prozent seiner gesamten Kosten im Nachhinein endgültig aus Steuermitteln erstattet" worden sei.Die Landesregierung hatte sich in der Vergangenheit mehrmals auf "die Staatspraxis des Bundes und der Länder" in ähnlichen Fällen berufen.Lunaceks Anwalt Ingo Minoggio betonte, daß es eine solche Praxis nicht gebe.

Zwar existierten in verschiedenen Ländern Regelungen zum Beamtenrechtsschutz auch in Zivilsachen, doch bezögen sie sich zum Beispiel auf die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen von Polizisten.Sachsen sehe einen Rechtsschutz in Zivilsachen nur vor, "wenn das Verfahren im engen Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit steht und besondere Fürsorgegründe dies gebieten".Anders als die Landesregierung sieht Lunacek keinen Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit Stolpes.Die SPD betonte, daß dieser sich als Regierungschef im Landesinteresse zur Wehr gesetzt habe.

MICHAEL MARA

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