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Brandenburg: Streit um Frischluft für Kinder

Sechster Verhandlungstag im Flughafen-Prozess

Leipzig – Die Kläger unter den Besuchern des Gerichtsverfahrens um den Ausbau des Flughafens Schönefeld vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig blieben gestern, am sechsten Verhandlungstag, nur äußerlich ruhig. Innen brodelte es bei den meisten. Sie empörten sich darüber, wie die Genehmigungsbehörde – das brandenburgische Infrastrukturministerium und dessen Gutachter – die Schutzwürdigkeit von Kindertagesstätten, Schulen und Seniorenwohnheimen beurteilten. Auch der Erholungswert beim Aufenthalt im Freien war umstritten.

Der Vorsitzende des Bürgervereins Brandenburg-Berlin, Ferdi Breidbach, empfand die Äußerungen als „zynisch“. Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts muss klären, ob die Beschlüsse der Planfeststellungsbehörde den Rechtsvorschriften entsprechen.

Die gegen den Ausbau des Flughafens klagenden Gemeinden bemängelten, dass der Genehmigungsbeschluss in Kindertagesstätten und Schulen auch innerhalb des ausgewiesenen Schutzgebietes keine Belüftung der Räume vorsehe. Bei geschlossenen Fenstern seien die Schüler nicht in der Lage, 45 Minuten lang dem Unterricht konzentriert zu folgen, argumentierte der Anwalt der Gemeinden, Franz Günter Siebeck. Der Anwalt der Behörde, Klaus-Peter Dolde, konterte, ein Stoßlüften von wenigen Minuten reiche nach Gutachtermeinung aus, um den erforderlichen Luftaustausch in den Kita- und Klassenräumen zu gewährleisten. Betroffen seien insgesamt nur etwa 15 Prozent der Schüler. Passiven Lärmschutz, etwa durch den Einbau von Schallschutzfenstern, finanziert die Flughafengesellschaft im Schutzgebiet nur, wenn die Kosten 30 Prozent des Wertes eines bebauten Grundstücks nicht überschreiten. Das halten die Kläger für unzureichend, während Anwalt Dolde diese Regelung als angemessen verteidigte.

Umstritten war ferner, ab welchem Grenzwert beim Lärm im Außenbereich eine Entschädigung gezahlt werden muss. Ebenfalls kontrovers behandelt wurde die Frage, ob es durch den Flughafenausbau zu Wertminderungen bei Grundstücken komme. Ein Gutachter der Klägerseite hatte hier einen Wertverlust von drei Milliarden Euro ermittelt, was die Gegenseite zurückwies. Auch das Gericht äußerte Bedenken wegen der Methodik des Gutachtens. Die Verhandlung wird nächste Woche fortgesetzt. kt

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