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Brandenburg: Tagebau in Horno: Wieder grünes Licht - Gericht: Bagger dürfen sich nähern

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Frankfurt (Oder) hat grünes Licht für den Braunkohletagebau Jänschwalde (Kreis Spree-Neiße) gegeben. Die Richter wiesen laut einer OVG-Mitteilung vom Freitag den Eilantrag eines Mannes auf Rechtsschutz ab, dessen Grundstücke in der Nähe des Dorfs Horno für den Tagebau in Anspruch genommen werden sollen.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Frankfurt (Oder) hat grünes Licht für den Braunkohletagebau Jänschwalde (Kreis Spree-Neiße) gegeben. Die Richter wiesen laut einer OVG-Mitteilung vom Freitag den Eilantrag eines Mannes auf Rechtsschutz ab, dessen Grundstücke in der Nähe des Dorfs Horno für den Tagebau in Anspruch genommen werden sollen. Der Tagebau dürfe über die betroffenen Grundstücke fortgeführt werden, entschieden die Richter des 4. Senats und wiesen die Klage des Grundstückseigentümers zurück.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei nicht erforderlich, befanden die Richter. Der Tagebau dient der Versorgung des von der VEAG betriebenen Kraftwerks Jänschwalde mit Braunkohle. Das Verwaltungsgericht Cottbus hatte Mitte Juli noch die zwangsweise Abtretung zur sofortigen Nutzung durch die Laubag untersagt, da keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorliege.

Gegen diese Entscheidung hatten Oberbergamt und Laubag das OVG eingeschaltet. Sein Beschluss ist letztinstanzlich und kann nach Angaben eines Gerichtssprechers nur mit außerordentlichen Rechtsbehelfen wie einer Verfassungsbeschwerde angefochten werden. Das sorbische Dorf Horno mit seinen 350 Einwohnern kämpft seit rund 20 Jahren gegen die Abbaggerung.

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