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Tagebau: Verwaltungsgericht stoppt Rodungsarbeiten

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat die vorläufige Unterbrechung der Rodungsarbeiten zur Erweiterung des Tagebaus Cottbus-Nord verfügt. Die Grüne Liga konnte sich damit mit ihrer Beschwerde gegen Vattenfall durchsetzen.

Cottbus - Die Vattenfall Europe Mining AG hatte mit der Abholzung entlang des Hammergraben-Altlaufs begonnen. Daraufhin hatte die Grüne Liga gegen den zugrunde liegenden Bescheid des Landesumweltamtes Beschwerde eingelegt. Das Verwaltungsgericht hat noch keine endgültige Entscheidung über den Eilantrag gefällt, stoppte die Arbeiten jedoch durch einen Zwischenentscheid.

Die Fortsetzung der Rodungsarbeiten würde "zu einem massiven und schwer ausgleichbaren Eingriff" in das Landschaftsschutzgebiet Peitzer Teichlandschaft und Hammergraben führen, sagte ein Gerichtssprecher. Für den Energiekonzern Vattenfall sei ein kurzzeitiger Stopp der Arbeiten bis zu einer abschließenden Entscheidung zumutbar.

Vattenfall hatte mitgeteilt, die Abholzungsarbeiten seien notwendig, um den Tagebau Cottbus-Nord fortzuführen. Alle Genehmigungen dafür lägen vor. Die Lakomaer Teiche würden von den derzeitigen Arbeiten nicht berührt. Der Tagebau sei einer der Brennstofflieferanten für das nahe gelegene Kraftwerk Jänschwalde.

Umweltverbände befürchteten Schaden für Lakomaer Teiche

Ein Sprecher der Grünen Liga sagte, Vattenfall dürfe die Arbeiten am Freitag nicht mehr weiterführen lassen. Allerdings sei am Donnerstag bereits ein größeres Stück am Ufer des Hammergrabens mit einigen Bäumen gerodet worden. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warf Vattenfall vor, eine Zusage gebrochen zu haben, nach der bis zum 15. Januar keinerlei Räumungsmaßnahmen beginnen sollten. Der Konzern habe diese Zusage gemacht, damit das Cottbuser Verwaltungsgericht die von Umweltverbänden eingereichte Klage gegen die Abbaggerung der Lakomaer Teiche prüfen könne.

Mitte Dezember hatte das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe den Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Tagebaus Cottbus-Nord erlassen. Umweltverbände hatten daraufhin Klage gegen den Beschluss eingereicht. Die Lakomaer Teiche und der fast 500 Jahre alte Hammergraben hätten als Kulturlandschaft Denkmalwert und seien zudem ein wertvoller Lebensraum für Tiere und Pflanzen, hatte der Sprecher der Grünen Liga betont. (tso/ddp)

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