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Brandenburg: Teilzeitlehrer könnten teuer werden

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts: Land muss unter Umständen Millionen nachzahlen Bildungsminister Rupprecht will Gesetz ändern lassen, damit umstrittene Verbeamtung gerichtsfest wird

Potsdam - Es geht um fast jeden dritten Lehrer im Land Brandenburg: Nachdem das Oberverwaltungsgericht des Landes die jahrelang praktizierte Verbeamtung von Lehrern in ständige Teilzeitjobs jetzt für unwirksam erklärte, bemüht sich Bildungsminister Holger Rupprecht (SPD) um Schadensbegrenzung. Er sicherte am Mittwoch zu, dass den 8000 Betroffenen keine Nachteile entstehen werden. „Wir wollen auf keinen Fall etwas auf dem Rücken der Betroffenen entscheiden“, erklärte er nach einem Krisengespräch mit dem Hauptpersonalrat und den Bildungsgewerkschaften. Um Rechtssicherheit herzustellen, prüfe die Landesregierung eine Änderung des Landesbeamtengesetzes, damit die so genannte Teilzeit-Verbeamtung gerichtsfest wird.

Das Problem: In den strittigen Fällen war bereits in der Ernennungsurkunde vermerkt worden, dass die Lehrer trotz ihres neuen Beamtenstatus’ nur Anspruch auf einen Teilzeitjob haben. Betroffene – die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft spricht von rund 1500 Fällen – hatten daraufhin einen Vollzeit-Beamtenstatus einzuklagen versucht, was sich nun als Bumerang erwies.

Das Oberverwaltungsgericht hat jetzt Urteile der Verwaltungsgerichte Potsdam und Cottbus bestätigt, wonach diesen Lehrern kein Vollzeit-Beamten-Status zusteht, weil ihre Teilzeitverbeamtung unwirksam ist. Sie ließen die Berufung einer Teilzeit-Lehrerin erst gar nicht zu. Die Begründung: Die Frau befinde sich gar nicht in einem Beamtenverhältnis, weil ihre Ernennung nicht rechtens zustande kam. Weder Bundes- noch Landesrecht sähen nämlich eine Ernennung von Beamten auf Teilzeitbasis vor.

Seitdem gibt es unter den Betroffenen massive Unsicherheit, warnte Günter Fuchs, Landeschef der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW). Sollte die Landesregierung keine Rechtssicherheit herstellen, kündigte Fuchs Demonstrationen an. Er schloss sogar Lehrerstreiks nicht aus.

Nach GEW-Angaben würden für das Land Nachzahlungen von 300 bis 400 Millionen Euro in Sozial- und Rentenkassen fällig, wenn die Betroffenen nachträglich in den Angestellten-Status zurückfallen würden. Dieses Szenario, eine Rückkehr ins Angestelltenverhältnis, schloss Rupprecht gestern aus. „Es waren Beamte, es sind Beamte, es werden Beamte sein“, sagte Frank Kramer, Sprecher des Hauptpersonalrates. Darüber sei man sich mit Rupprecht einig, was dieser bestätigte. Rupprecht hofft nun, dass die Rechtsauffassung des Ministeriums, wonach Teilverbeamtungen möglich sind, vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wird. Bis zur Klärung werde es keine weiteren Teilzeit-Verbeamtungen geben. Ab 2008 wird sich das Problem ohnehin klären: Da viele Lehrer dann in Pension gehen, werden alle Teilzeit–Beamten eine Vollzeitstelle bekommen – so die gültige Rahmenvereinbarung von Ministerium und Gewerkschaften. Die Linkspartei forderte die Vollzeitverbeamtung vorzuziehen.

Dass es überhaupt zu den Schwierigkeiten kam, hat seine Ursache in der Bildungspolitik der 90er Jahre. Das Bildungsministerium hatte Teilzeitmodelle und zwar für angestellte und verbeamtete Lehrer favorisiert, da infolge sinkender Schülerzahlen sonst tausende Lehrer hätten entlassen werden müssen. Durch die Teilzeit-Verbeamtung versprach man sich auch eine kurzfristige Entlastung der Landeskasse.

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