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Brandenburg: Telefonauftrag führte zur falschen Entlassung

Die irrtümliche Entlassung eines Häftlings aus dem Spremberger Gefängnis am 4. Dezember ist auf einen Übermittlungsfehler zurückzuführen.

Die irrtümliche Entlassung eines Häftlings aus dem Spremberger Gefängnis am 4. Dezember ist auf einen Übermittlungsfehler zurückzuführen. Wie das Potsdamer Justizministerium mitteilte, hat die Geschäftsstelle der Vollzugsanstalt den Namen des zu entlassenden Gefangenen telefonisch an die Sicherheitszentrale weitergegeben. Diese habe dann jedoch den Namen eines anderen Insassen mit gleichem Nachnamen notiert. Einer Inspektorin, die bei der Entlassung nochmals die Papiere prüfte, sei diese Verwechslung nicht aufgefallen. Der 27-jährige Häftling befindet sich immer noch auf der Flucht. Er hätte eigentlich bis April 2003 wegen Diebstahls und Bedrohung einsitzen müssen.

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