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Brandenburg: Tempelhof: Brandenburg rügt Bahn AG

AG Minister: „Keine Luftblasen produzieren“

Potsdam - Brandenburgs Infrastrukturminister Reinhold Dellmann (SPD) hat die Bahn AG wegen ihrer Tempelhof-Pläne scharf kritisiert. Es sei nicht hinzunehmen, dass das Unternehmen trotz des jüngsten Urteils des Oberverwaltungsgerichtes zur Schließung des Flughafens an dessen Weiterbetrieb festhalte, sagte Dellmann gestern. „Die Bahn sollte sich darauf konzentrieren, einen pünktlichen Schienenverkehr sicherzustellen, anstatt Luftblasen zu produzieren.“ Anders als die Bahn es darstelle, sei die Schließung Tempelhofs zwingend.

Er sieht sich durch eine aktuelle, bisher nicht veröffentlichte rechtsgutachtliche Stellungnahme des Stuttgarter Verwaltungsrechtlers Klaus-Peter Dolde bestätigt. Das Infrastrukturministerium hatte sie in Auftrag gegeben. Dolde, der Brandenburg auch als Anwalt in gerichtlichen Flughafen-Verfahren vertritt, betont in seiner dem Tagesspiegel vorliegenden Stellungnahme, dass ein Sonderflughafen Tempelhof für Geschäftsflugzeuge „nicht genehmigungsfähig“ wäre. Er stehe dem wichtigsten Ziel des Landesentwicklungsplans entgegen, nämlich den Luftverkehr zur Umweltentlastung auf Schönefeld zu konzentrieren und die innerstädtischen Flughäfen zu schließen.

Tempelhof wäre nur weiterzubetreiben, wenn der Landesentwicklungsplan geändert würde, so Dolde. Das wiederum entzöge der noch nicht rechtskräftigen Ausbaugenehmigung für Schönefeld die Grundlage. Sie beruhe auf der „vollständigen und endgültigen Schließung“ Tempelhofs. Im Übrigen habe auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 16. März 2006 ausdrücklich bestätigt, dass der Ausbau Schönefelds sowie die Schließung von Tegel und Tempelhof einander bedingten. Dolde weist auch darauf hin, dass sich die Planfeststellungsbehörde laut Bundesverwaltungsgericht Gewissheit verschaffen müsse, ob die Schließung Tempelhofs durchgesetzt werde.

Das Bundesverwaltungsgericht ist nicht bereit, sein eigenes „Schönefeld- Urteil“ im Hinblick auf die Frage zu kommentieren oder zu interpretieren, ob das Urteil eine beschränkte Offenhaltung des Flughafens Tempelhof zuließe. Dies teilte der Pressesprecher des Gerichtes dem Tagesspiegel auf Anfrage mit. Das Gericht nehme „insbesondere nicht zu streitigen Folgerungen aus seinen Entscheidungen für sich abzeichnende weitere Verfahren Stellung“. ma/apz

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