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Brandenburg: Tempo 60 ist für die Polizei zu langsam

Wer die erlaubte Geschwindigkeit nicht ausfährt, muss zahlen

Bad Freienwalde – 20 Euro soll ein Autofahrer zahlen, weil er auf der Bundesstraße 158 zwischen Tiefensee und Bad Freienwalde (MärkischOderland) mit 59 km/h erwischt wurde. Zahlen soll er nicht, weil er die erlaubte Geschwindigkeit übertreten hat – sondern weil er sie deutlich unterschritt. Erlaubt sind auf der Strecke 100 km/h.

Hinter seinem Auto hatte sich eine lange Schlange gebildet und keiner konnte überholen. Waghalsige Überholmanöver seien aber eine Ursache für viele Unfälle auf dieser Strecke, sagte Polizeisprecherin Dörte Drehmel. Allein im vergangenen Jahr seien dabei vier Menschen getötet worden. Auf der 14 Kilometer langen Strecke wurden Anfang Juli zwölf stationäre Blitzer in Betrieb genommen, um Raser abzuschrecken. Vergangenen Freitag habe die Polizei eine zusätzliche Geschwindigkeitskontrolle aufgebaut, dabei sei der Langsamfahrer aufgefallen. Er habe gegen Paragraf 3, Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung verstoßen: „Ohne triftigen Grund dürfen Kfz nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.“ Ein zweiter Schleicher hatte eine „vernünftige Ausrede“: Er konnte mit seinem Hänger nicht schneller fahren.

In Berlin verurteilte ein Gericht 1990 einen Autofahrer zur Zahlung von zehn Mark. Er war bei Dunkelheit und Regen auf einer Hauptstraße 30 gefahren, wo 50 erlaubt sind. Eine Polizeistreife fühlte sich behindert und zeigte ihn an. Der Richter gab ihr Recht: Der Fahrer habe die Autofahrer gehindert, mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu fahren.weso

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