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Brandenburg: Tod eines Punks: Hilfsarbeiter vor Gericht

Wegen Körperverletzung mit Todesfolge muss sich seit Mittwoch ein 28-jähriger Eberswalder vor dem Landgericht in Frankfurt (Oder) verantworten. Dem vorbestraften Angeklagten wird vorgeworfen, am 31.

Wegen Körperverletzung mit Todesfolge muss sich seit Mittwoch ein 28-jähriger Eberswalder vor dem Landgericht in Frankfurt (Oder) verantworten. Dem vorbestraften Angeklagten wird vorgeworfen, am 31. Mai nach einem Streit einen 22- jährigen Punk aus der linken Szene von Eberswalde vor ein vorbeifahrendes Taxi gestoßen zu haben. Das Opfer wurde von dem Fahrzeug erfasst und starb noch am Tattag an seinen schweren Verletzungen. Eigenen Angaben zufolge war der Angeklagte in Kinderheimen aufgewachsen und "wegen schlechten Benehmens" noch zu DDR-Zeiten in einen so genannten Jugendwerkhof gewiesen worden.

Der Hilfsarbeiter mit dem Abschluss der achten Klasse war in der Vergangenheit noch nicht einschlägig wegen Gewalttaten aufgefallen. Vor sechs Jahren wurde er wegen schwerer räuberischer Erpressung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er versuche, Auseinandersetzungen aus dem Wege zu gehen, sagte der Angeklagte, dessen neun mal neun Zentimeter großes Hakenkreuz-Tattoo am Hinterkopf am Prozesstag durch längere Haare verdeckt war.

Die damals sichtbare Tätowierung hatte nach Angaben des Nebenklägers, der die Mutter des getöteten Punks vertritt, auch die Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer ausgelöst.

Nach einer verbalen Attacke sei es zur tätlichen Auseinandersetzung gekommen. Durch einen Schlag gegen die Brust sei das Opfer laut Augenzeugen vor das Auto gestürzt. Der Angeklagte war nach der Tat geflüchtet.

Ein als Zeuge gehörter Projektleiter beschrieb den Angeklagten als unauffällig. In einer Eberswalder Beschäftigungsgesellschaft habe der Mann in der Holzbearbeitung auch mit russischen Spätaussiedlern zusammen gearbeitet, erläuterte der 60-Jährige.

Bei einer Kegelveranstaltung sei ihm erstmals das Hakenkreuz am Kopf des Mannes aufgefallen, das bislang immer durch eine Kappe verborgen gewesen sei. Daraufhin habe er mit dem Angeklagten ein Gespräch über seine politische Motivation geführt. Demnach sah der 28-Jährige die Tätowierung als Symbol der Abgrenzung. Er wolle "gegen alles sein".

Der Prozess wird am Montag mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt.

Oder

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