zum Hauptinhalt

Brandenburg: Totes Baby: Freispruch für Mutter Gericht sieht Unglück bei Hausgeburt als Todesursache

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat eine Frau aus Fürstenwalde vom Vorwurf der Tötung ihres Neugeborenen frei gesprochen. Nach Ansicht der Kammer hat es sich um einen tragischen Unglücksfall und nicht um Vorsatz gehandelt, sagte ein Gerichtssprecher am Montag.

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat eine Frau aus Fürstenwalde vom Vorwurf der Tötung ihres Neugeborenen frei gesprochen. Nach Ansicht der Kammer hat es sich um einen tragischen Unglücksfall und nicht um Vorsatz gehandelt, sagte ein Gerichtssprecher am Montag. Das Kind war kurz nach einer heimlichen Hausgeburt im April 2003 verstorben. Die Mutter hatte das tote Baby in einen Altkleidercontainer geworfen. Anwohner hatten die in einen Plastiksack verpackte Leiche am 1. Mai 2003 entdeckt. Durch Hinweise von Nachbarn war die Polizei auf die Spur der Kindesmutter gekommen. Die heute 22Jährige war in dem Prozess angeklagt, ihr Kind im Zustand verminderter Schuldfähigkeit in einer Badewanne ertränkt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe, die Verteidigung Freispruch gefordert. ddp

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false