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Brandenburg: Trennungsgeld: Aufklärung dauert länger

Potsdam - Die Aufarbeitung der Trennungsgeld-Affäre wird im Justizministerium nicht – wie von Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) versprochen – bis 31. März abgeschlossen sein.

Potsdam - Die Aufarbeitung der Trennungsgeld-Affäre wird im Justizministerium nicht – wie von Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) versprochen – bis 31. März abgeschlossen sein. Staatskanzlei-Chef Clemens Appel teilte gestern im Hauptausschuss des Landtages mit, dass von ursprünglich 580 beanstandeten Entschädigungszahlungen für getrennten Wohn- und Dienstort an teils hochrangige Beamte der Landesregierung 347 Fälle abgeschlossen seien. Die meisten Prüfverfahren wurden eingestellt, in 111 Fällen ergingen Rückforderungsbescheide. 233 Fälle (Stand 9. März) würden noch bearbeitet, davon allein 188 im Justizministerium, so Appel vor dem Ausschuss. Das Justizministerium bestätigte, dass es die Frist nicht einhalten kann.

Unklar ist, warum der Rückstand im Justizministerium so groß ist. Mit dem zur Verfügung stehenden Personal sei „ohne Vernachlässigung wesentlicher Aufgaben“ eine schnellere Abarbeitung nicht möglich, erklärte das Ministerium. Dabei sei zu berücksichtigen, dass im Justizbereich die größte Anzahl von Beanstandungen – 309 von 580 – geklärt werden müsse. In Kreisen der Landesregierung hieß es, die Argumentation sei schwer nachzuvollziehen. In der Landesregierung hätten sich genügend Beamte zur Unterstützung finden lassen. Auch hatte Justizministerin Beate Blechinger Vorschläge, die Bearbeitung an ein anderes Bundesland abzugeben, abgelehnt.

Am 29. März will das Kabinett laut Appel eine neue Trennungsgeld-Verordnung mit verschärften Bedingungen beschließen. Nach dem vorliegenden Entwurf müssen Wohn- und Dienstort künftig mindestens 40 Kilometer voneinander entfernt sein (bisher 30). Auch soll Trennungsgeld nur noch auf drei Monate begrenzt gewährt werden.

Michael Mara

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