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Stange

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Trennungsgeldaffäre: Fall Stange beschäftigt erneut die Justiz

Bereits im Jahr 2006 ist der frühere Justizstaatssekretär Gustav-Adolf Stange wegen versuchten Betrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte aus Trennungsgeld-Bezügen fast 30.000 Euro zu Unrecht erhalten. Jetzt wird das Verfahren neu aufgerollt.

Das Landgericht Potsdam beschäftigt sich seit Donnerstag mit der Affäre um unrechtmäßige Trennungsgeld-Zahlungen an Brandenburger Beamte. Das Verfahren hat der frühere Justizstaatssekretär Gustav-Adolf Stange angestrengt. Er war Anfang 2006 vom Amtsgericht Potsdam wegen versuchten Betrugs in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilt worden. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Stange im Jahr 2000 bei zwei Trennungsgeld-Anträgen bewusst falsche Angaben gemacht hat. Gegen das Urteil ging Stange jedoch in Berufung.

Trennungsgeld erhalten Beamte, die aufgrund einer Versetzung vorübergehend zwei Haushalte führen. Die Zahlung erfolgt nur, wenn der Antragsteller uneingeschränkt umzugswillig ist. Nach Ansicht der Richter am Amtsgericht aber hatte Stange den Umzugswillen in zwei Trennungsgeld-Anträgen aus dem Jahr 2000 nur vorgetäuscht.

Anwältin von Stange sieht Fehler beim Amtsgericht

Zwei zuständige Sachbearbeiterinnen hätten die Anträge zurückgewiesen. Ein Abteilungsleiter habe bei Stange nachgehakt. Dabei habe der damalige Staatssekretär erklärt, er wolle aufgrund seines nahenden Vorruhestandes nicht mehr umziehen. Dennoch seien dem Beamten auf Anweisung des Abteilungsleiters noch bis zu seinem Ausscheiden aus dem Amt Ende 2002 Trennungsgeld-Zahlungen gewährt worden. So habe er rund 28.000 Euro zu Unrecht erhalten.

Zum Auftakt des Berufsverfahrens machte Stange zunächst keine Angaben in der Sache. Seine Anwältin Heide Sandkuhl betonte jedoch, das Urteil des Amtsgerichts weise erhebliche Mängel auf. Der Vorwurf der versuchten Täuschung sei widerlegt worden. Einerseits sei Stange so lange umzugswillig gewesen, bis er das Gegenteil signalisiert habe. Andererseits hätten die Amtsrichter selbst festgestellt, dass zwei Sachbearbeiterinnen nicht getäuscht wurden. In dem die Anträge trotzdem bewilligt wurden, habe das Ministerium höchstens sich selbst geschädigt.

Zudem wies Sandkuhl darauf hin, dass die damaligen Bescheide zur Zahlung des Trennungsgeldes nie aufgehoben wurden. Sie seien demnach immer noch wirksam. Insgesamt habe das Amtsgericht "rechtlich völlig falsche Schlussfolgerungen" gezogen.

Stange erhält Pension in Höhe von 4900 Euro

Stange stammt aus Münster in Nordrhein-Westfalen. Dort lebt er auch heute. Der mittlerweile 68-jährige bezieht nach eigenen Angaben eine Pension in Höhe von 4900 Euro monatlich. Das Berufungsverfahren sollte am Donnerstagnachmittag und Freitag mit Zeugenvernehmungen fortgesetzt werden. Insgesamt sind zunächst vier Verhandlungstage angesetzt worden.

Der Fall Stange hatte 2003 die Trennungsgeld-Affäre in der Landesverwaltung ins Rollen gebracht. Die Landesregierung ließ Hunderte Vorgänge prüfen. Dabei wurden mehr als 1100 Fälle beanstandet. In mehr als 700 Fällen konnten die Bedenken unter anderem durch die Vorlage von Mietverträgen ausgeräumt werden. 185 Fälle waren verjährt. In 222 Fällen forderte das Land die Gesamtsumme von 1,7 Millionen Euro zurück. Verjährte und eingestellte Verfahren einberechnet, soll das Land nach Angaben der Opposition insgesamt 5,3 Millionen Euro zu viel Trennungsgeld ausgezahlt haben.

Susann Fischer[ddp]

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