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Ufergrundstücke: Bundestag entscheidet über Griebnitzsee

Der Fall Griebnitzsee wird endgültig zum Politikum: Das Bundesfinanzministerium will trotz Klagedrohung der Stadt Potsdam die 3,2 Hektar bundeseigene Uferflächen, ohne die ein Weg am Seeufer unmöglich ist, ausschreiben. Es soll allerdings ein zweigleisiges Bieterverfahren geben – die Seegrundstücke sollen einmal mit Wegerecht für die Öffentlichkeit und einmal ohne angeboten werden.

Potsdam - Die Entscheidung, wie und zu welchem Preis die Bundesflächen verkauft werden, trifft frühestens nach der Sommerpause der Haushaltsausschuss des Bundestags. Dort hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Mehrheit.

Für die Pläne Potsdams, den seit mehr als einem Jahr durch Anrainer gesperrten ehemaligen Postenweg der DDR-Grenzer zum Uferweg zu machen, könnte das Bieterverfahren zum Erfolg werden: Beschließt der Haushaltsausschuss den Verkauf mit Wegerecht, hätte die Stadt kostenfrei große Teile des knapp drei Kilometer langen Wegs gesichert. Veräußert der Bund höchstbietend und ohne Wegerecht an Private, müsste die Stadt tief in die Tasche greifen, um den Uferweg zu sichern: Mit dem vom Stadtparlament beschlossenem Vorkaufsrecht könnte Potsdam in den Vertrag einsteigen, müsste dann aber den Höchstpreis bezahlen. Will Potsdam die Grundstücke selbst erwerben, muss die Stadt mitbieten.

Gegen eine Ausschreibung der Grundstücke am See hatte sich die Stadt vehement gewehrt. Per Rechtsgutachten ließ Potsdam eine Ausschreibung für „rechtswidrig“ erklären. Werner Gatzer, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, wertete das Vorgehen gestern als unverständlich. Das Gutachten werde aber „eingehend geprüft“. Sein Ministerium wolle den Fall „möglichst bald“ lösen.

Im August 2009 hat Potsdam sich nach eigenen Angaben mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), dessen Rechtsaufsicht das Finanzministerium ist, darauf geeinigt, die 3,2 Hektar Bundesflächen für 2,6 Millionen Euro zu kaufen. Den Preis von 82,50 Euro pro Quadratmeter hatte ein gemeinsam bestellter Gutachter ermittelt. Kurz vor Vertragsunterzeichnung ging bei der Bima jedoch ein zweites Angebot ein: Eine Gruppe von Anrainern bot drei Millionen Euro. Damit habe sich, so die Argumentation des Bundesfinanzministeriums, ein „Markt“ gebildet; eine Ausschreibung sei Pflicht. Nach Informationen des Tagesspiegels soll sich der Bundesrechnungshof bereits mit dem Fall befasst, ein Bieterverfahren angemahnt und eine Prüfung angekündigt haben.

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