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Umstrittenes Sozialunternehmen: Gericht: Diakonie durfte Treberhilfe nicht ausschließen

Den Ausschluss aus der Diakonie wollte die Treberhilfe nicht akzeptieren - und zog erfolgreich vor Gericht. Die Diakonie will gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

Die Berliner Treberhilfe hat ihren Ausschluss aus der Dachorganisation des Diakonischen Werks vor Gericht erfolgreich abgewendet. „Unsere Klage war erfolgreich“, vermeldete der Rechtsanwalt der Treberhilfe, Stephan Südhoff, am Dienstag. Eine Sprecherin des Landgerichts bestätigte dies. Das Gericht habe festgestellt, „dass der Ausschluss unwirksam ist“. Nach Angaben des Anwalts hätten vor allem Verfahrensfehler in der Diakonie die Unwirksamkeit herbeigeführt.

Treberhilfe-Geschäftsführer Gideon Joffe zeigte sich erfreut über die Entscheidung. Es sei der erste, wichtige Schritt, um den guten Ruf der Treberhilfe wiederherzustellen. Er betonte, dass seine Einrichtung nun auf Gespräche mit dem Vorstand der Diakonie „über die Ausgestaltung der künftigen Zusammenarbeit setze“. Man freue sich darüber, die eigenen Dienste wieder unter dem Dach der Diakonie erbringen zu können, sagte Joffe. „Die Entscheidung des Gerichts beweist, dass die seitens des Diakonischen Werks vorgebrachten Ausschlussgründe nicht überzeugten.“ Das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz sieht das anders. „Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Begründung liegt noch nicht vor und wir werden auf jeden Fall dagegen Berufung einlegen“, sagte Sprecherin Christiane Lehmacher-Dubberke. In einer Mitteilung der Diakonie war die Rede von einer „fehlerhaften Entscheidung“ des Gerichts. Die Treberhilfe bleibe bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung ausgeschlossen.

Erst vor kurzem verlor der Sozialträger vor dem Verwaltungsgericht einen Rechtsstreit mit dem Land Berlin, das der Treberhilfe die Fördermittel für das Jahr 2010 gestrichen hatte. Dagegen legte der Sozialträger Beschwerde ein.

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