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Urteil: Bombodrom bleibt gesperrt

UPDATE Die Bundeswehr darf den ehemaligen sowjetischen Truppenübungsplatz nicht mehr in Betrieb nehmen. Das entschied am Freitag das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Doch der Konflikt ist noch lange nicht zu Ende.

Das "Bombodrom" in Nordbrandenburg bleibt auch in Zukunft für Tiefflugübungen der Bundeswehr gesperrt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies am Freitag Berufungen des Verteidigungsministeriums gegen drei Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam zurück und bestätigte damit die Aufhebung der Betriebserlaubnis für das so genannte Bombodrom. Die Entscheidung des OVG ist jedoch noch nicht rechtskräftig. In allen drei Fällen ließ das Gericht Revision zu.

Der Vorsitzende Richter Jürgen Kipp begründete das Urteil mit erheblichen Mängeln im Planungsverfahren. Das Bundesverteidigungsministerium habe es versäumt, eine Gesamtabwägung aller Interessen vorzunehmen. So hätten die Planungen bekannt gemacht und ausgelegt werden sollen, um Einwendungen aufnehmen zu können und von Anfang an Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Zudem hätte man die verteidigungspolitischen Interessen mit denen der Betroffenen abwägen müssen. Auch Gutachten über mögliche Luftverunreinigungen und Lärmbelästigung seien versäumt worden. Eine derartige Gesamtabwägung könne nun auch nicht mehr nachgeholt werden.

Bürgerinitiative sieht sich durch Urteil bestätigt

Die Prozessbevollmächtigten der Bombodrom-Gegner begrüßten das Urteil. Anwalt Remo Klinger bezeichnete die Entscheidung als "klar, klug und richtig". Es sei nun an der Zeit, das Vorhaben zur militärischen Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide aufzugeben, damit die Unsicherheit für Bürger und Unternehmen endlich ende. Benedikt Schirge, Sprecher der Bürgerinitiative "Freie Heide", verlangt nun ein Einschreiten der Politik, da die Bundeswehr nach insgesamt 25 verlorenen Verfahren weiterhin keine Einsicht zeige. Bundesregierung und Bundestag sollten das Projekt endlich aufgeben und den Konflikt beenden.

Auch Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) forderte das Verteidigungsministerium auf, die Pläne für den Luft-Boden-Schießplatz aufzugeben. Das Ministerium müsse nun seinen Rückzug antreten. Für den Nordwesten Brandenburgs und den Süden Mecklenburg-Vorpommerns lägen die Zukunftschancen in einem sanften Tourismus. Die Region punkte mit einer "unverbrauchten Natur".

Verteidigungsministerium will Revision prüfen

Das Verteidigungsministerium bekräftigte hingegen die Notwendigkeit zur Wiederinbetriebnahme des ehemaligen russischen Truppenübungsplatzes. Die Luftwaffe will das rund 12.000 Hektar große Areal an der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern für 1700 Tiefflug-Einsätze pro Jahr nutzen. Nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung werde eine Revision geprüft, sagte Ministerialdirektorin Alice Greyer-Wieninger. Es handele sich um eine rechtlich schwierige Materie. Das OVG-Urteil bedeute eine neue Weichenstellung im Verfahren. Es gehe um die grundsätzliche Frage, ob die "starke Verrechtlichung" von verteidigungspolitischen Belangen dazu führe, "dass wir ganz neue Wege gehen müssen", wenn die Bundeswehr Vorhaben plane.

Bislang beruft sich das Ministerium bei seinen Planungen für Wittstock auf das sogenannte Landbeschaffungsgesetz aus den 1950er Jahren. Danach darf die Bundesregierung ohne weiteres Flächen zur militärischen Nutzung beanspruchen. Die Bundeswehr braucht laut Greyer-Wieninger auch keine Baugenehmigungen für Gebäude einholen. (am/ddp/dpa)

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